Mietpreisbremse gilt auch für Nürnberg, Fürth und Erlangen

15.7.2015, 07:27 Uhr
Die Mietpreisbremse betrifft fast überwiegend das südliche Oberbayern.

© dpa Die Mietpreisbremse betrifft fast überwiegend das südliche Oberbayern.

Vom 1. August an gilt in 144 bayerischen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen darf damit die Miete höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das beschloss die Staatsregierung am Dienstag bei der Kabinettssitzung in München.

Der wirtschaftlich starke Süden leidet auch am stärksten unter dem rasanten Anstieg der Mieten: 127 der 144 Kommunen liegen in Oberbayern, davon der Großteil im Münchner Umland. "Bezahlbarer Wohnraum ist ein zentrales Anliegen unserer Politik", sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU).

Abgesehen vom Großraum München wird es in verhältnismäßig wenigen Gemeinden eine Mietpreisbremse geben, und überwiegend in größeren Städten, so in Landshut, Regensburg, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Aschaffenburg, Würzburg, Augsburg, Neu-Ulm. In Oberfranken gilt die Mietpreisbremse in einer einzigen Stadt, Bayreuth.

Das neue Instrument soll aber nicht nur in Städten, sondern zudem in weiteren ausgewählten Kommunen in Unter- und Mittelfranken sowie der Oberpfalz einen Beitrag dazu leisten, den Auswüchsen am Wohnungsmarkt zu begegnen. Im mittelfränkischen Ballungsraum gilt die Mietpreisbremse ab August somit ebenfalls in der Gemeinde Buckenhof (Kreis Erlangen-Höchstadt) nahe Erlangen sowie in der Stadt Altdorf im Nürnberger Land. Aufgelistet sind auch die Gemeinde Gerbrunn (Kreis Würzburg) sowie Goldbach und Kleinostheim (beide Kreis Aschaffenburg).

Kein Allheilmittel

Nach einer Übersicht des Internetportals Immowelt, die die Mietpreisentwicklung in den vergangenen fünf Jahren zeigt, liegt Würzburg an der Spitze mit einer Steigerung beim durchschnittlichen Mietzins von 39 Prozent vor Bayreuth mit 35 Prozent auf zuletzt im Schnitt 9,60 beziehungsweise 8,10 Euro pro Quadratmeter. Deutlich günstiger stellt sich die Lage in Fürth dar, der Stadt, die mit Mietpreisen von durchschnittlich 6,50 Euro pro Quadratmeter als günstigste aller bayerischen Großstädte gilt. Gleichwohl begrüßt Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) die Einführung der Mietpreisbremse.

Ein Allheilmittel, darin sind sich Kritiker wie Befürworter der Neuregelung einig, ist die Mietpreisbremse ohnehin nicht. So betonte Thorsten Glauber (FW): „Die Mietpreisbremse kann nur kurzfristig Entspannung in Ballungsräumen bringen.“ Langfristig sei mehr Wohnraum erforderlich. Daher müssten die staatlichen Wohnraumfördermittel wieder deutlich erhöht werden.

Der Hausbesitzerverband Haus + Grund hält die Mietpreisbremse für unsinnig – der Verein argumentiert, dass diese lediglich die Investitionen in den Wohnungsbau, nicht aber den Anstieg der Mieten bremsen werde. Der Mieterbund hingegen reagierte erfreut: "Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse Wirkung entfalten wird", sagte die bayerische Landesvorsitzende Beatrix Zurek. In Berlin seien die Angebotsmieten seit Juni 2015 um drei Prozent gesunken.

Die Freien Wähler sehen in einer Deckelung der Mieten keine dauerhafte Lösung: "Die Mietpreisbremse kann nur kurzfristig Entspannung in Ballungsräumen bringen", sagte der FW-Abgeordnete Thorsten Glauber. "Langfristig brauchen wir vor allem mehr Wohnraum."

Die SPD warf Bausback vor, zu wenig Kommunen ausgewählt zu haben, vor allem im Münchner Umland. "Ich habe den Eindruck, dass die Staatsregierung absichtlich vollkommen willkürlich handelt, um das SPD-Bundesgesetz zu torpedieren", kritisierte der Abgeordnete Andreas Lotte.

Bausback wies das zurück: "Wir können die Mietpreisbremse nur dort einführen, wo anhand objektiver Fakten belegt ist, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist", sagte der CSU-Politiker. "Deshalb haben wir auch die Städte und Gemeinden, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen, sorgfältig eingebunden."

Die Mieter müssen sich wehren

Verstößt ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse, ist es Sache des Mieters, sich dagegen zu wehren. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, sich im Falle eines Falles an einen Mieterverein oder Anwalt zu wenden. Sofern der Mieter sich durchsetzt, kann er die zuviel gezahlte Miete nachträglich zurückfordern. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Erstvermietungen von Neubauten und die Vermietung umfassend modernisierter Häuser und Wohnungen.

Die große Koalition in Berlin hatte sich im Februar auf die Mietpreisbremse verständigt, die Umsetzung ist den Ländern überlassen. In Bayern war Justizminister Winfried Bausback (CSU) zuständig, dessen Ressort gemeinsam mit den Kommunalverbänden die infrage kommenden Gemeinden aussuchte.

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