Mord an Studentin: Flüchtling droht Erwachsenenstrafrecht

22.2.2017, 17:19 Uhr
Mord an Studentin: Flüchtling droht Erwachsenenstrafrecht

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Der mutmaßliche Mörder sitzt in Haft und schweigt. Sein Fall fachte die Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik erneut an - noch bevor der Anschlag auf einem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember weitere Diskussionen auslöste. Rechtsmediziner und Behörden sind sich nun sicher: Der junge Flüchtling, der nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg festgenommen wurde und bereits zuvor in Griechenland eine schwere Straftat begangen hat, ist deutlich älter, als er bei seiner Einreise angegeben hat. Die juristischen Folgen sind weitreichend. Angeklagt wird Hussein K. nun voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht.

Dem Mann wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin, die mit dem Fahrrad nachts allein auf dem Weg von einer Studenten-Party nach Hause war, vergewaltigt und ermordet zu haben. Er war Anfang Dezember festgenommen worden und ist seither in Haft. DNA-Spuren von ihm hatte die Polizei am Tatort gefunden, über Videoaufnahmen in einer Straßenbahn waren die Ermittler ihm auf die Spur gekommen. Zu den Vorwürfen schweigt er, beraten wird er von seinem Anwalt.

Ankunft in den Wirren der Flüchtlingskrise

Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015, in den Wirren der Flüchtlingskrise, ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er stand als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Folgt man seinen Angaben, stammt er aus Afghanistan und war zur Tatzeit in Freiburg 17 Jahre alt. Nachweise zu Alter und Herkunft hat er nicht vorgelegt, sagen die Behörden.

Anfänglich vertraute die Justiz, wie zuvor auch das Jugendamt, diesen Angaben. Doch es kamen Zweifel auf, sagt der Leiter der Freiburger Staatsanwaltschaft, Dieter Inhofer. Sie ordnete ein Altersgutachten an, dessen vorläufige Ergebnisse am Mittwoch bekannt wurden: Hussein K. war demnach zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt. Jugendstrafrecht, wie anfangs angenommen, wäre somit ausgeschlossen.

Röntenaufgaben wiesen Alter nach

Das hätten Röntgenaufnahmen ergeben, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Mächtel. Sie waren richterlich angeordnet worden. Zudem wurden unter anderem Handwurzelknochen, Gebiss und das Schlüsselbein untersucht. Das ist den Angaben zufolge zur Altersbestimmung gängige Praxis. Reden mit Hussein K. konnten die Experten nicht. Auch von den Rechtsmedizinern habe sich der Verdächtige nicht befragen lassen, heißt es.

Nach der Festnahme war klar geworden, dass Hussein K. 2013 eine Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechischen Insel Korfu begangen hatte. Er wurde in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und im Oktober 2015 unter Auflagen vorzeitig entlassen. Er tauchte unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte, weil Griechenland nur im eigenen Land fahndete und andere Staaten nicht informierte. Irritationen zwischen der deutschen und der griechischen Regierung waren später die Folge.

Ermittlungen halten an

Die Freiburger Polizei geht davon aus, dass Täter und Opfer sich nicht kannten. Wann Anklage erhoben wird, steht laut Staatsanwaltschaft nicht fest. Es liefen noch Ermittlungen.

Bleibt es beim Erwachsenenstrafrecht, wird der Prozess vor dem Landgericht Freiburg, im Gegensatz zu Jugendstrafrecht, öffentlich sein. Hussein K. droht dann eine lebenslange Gefängnisstrafe - und die Abschiebung. Wegen Suizid-Gefahr ist er seit Dezember im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg untergebracht.

Der Fall steht bereits einige Zeit im Fokus der öffentlichen Kontroversen.

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