Nach EuGH-Urteil: Rabatte für Kassen-Patienten in Sicht

19.10.2016, 22:00 Uhr
Die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gerät durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ins Wanken.

© DPA Die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gerät durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ins Wanken.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente rechnen Experten mittelfristig mit deutlichen Rabatten für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Der Direktor des Münchner Instituts für Gesundheitsökonomie, Günter Neubauer, sagte der Bild-Zeitung, er erwarte, dass auch Versandapotheken mit Rabatten nachziehen. "Und auch die niedergelassenen Apotheken um die Ecke werden versuchen, mit Rabatten um Kunden zu werben.

"Mittelfristig seien Preisnachlässe bei der Zuzahlung von 20 Prozent drin. Nach Ansicht Neubauers würden gerade Patienten "mit vielen und teuren Medikamenten", zum Beispiel Dialyse-Patienten, profitieren. "Apotheken werden versuchen, sie mit Rabatten an sich zu binden", sagte Neubauer voraus. Dem Bericht zufolge reagierte die niederländische Internet- Apotheke DocMorris sofort auf das EuGH-Urteil. Seit Mittwoch erstattet DocMorris demnach Kunden auf Rezepte zwei Euro pro Medikament. Das entspricht je nach Höhe der Zuzahlung bis zu 40 Prozent.

Deutsche Apotheker schockiert

Die Europa Apotheek erstattet nach eigenen Angaben bis zu zehn Euro je rezeptpflichtigem Medikament, wie Bild berichtet. Der EuGH hatte am Mittwoch die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise benachteilige Versandapotheken im EU-Ausland und beschränke somit den freien Warenverkehr in der EU, befand das Gericht in Luxemburg.

Die deutschen Apotheker zeigten sich schockiert von der Entscheidung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte, er sei "fest entschlossen, das Notwendige und das uns Mögliche zu tun, damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau durch ortsnahe Apotheken weiterhin gesichert bleibt."

Der Versandhandel könne "die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen". Es gelte deshalb, "bewährte Strukturen weiter zu erhalten".

Keine Kommentare