Präventivhaft für Gefährder: Bayern verschärft Gesetz

21.7.2017, 11:34 Uhr

Künftig können Richter alleine anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entscheiden. Er kann die Haftdauer dann aber verlängern. Die Einführung des Begriffs drohende Gefahr nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das.

"Wir sind eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz der Gesellschaft braucht es einen starken Staat", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Bürgerrechte in Deutschland würden nicht von den Behörden durch Gesetze oder Überwachung bedroht, sondern von Extremisten und Chaoten, wie sich beim G20-Gipfel in Hamburg gezeigt habe.

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