Schadensersatz für NSU-Opfer: Wenn Leid auf Recht trifft

18.6.2017, 17:57 Uhr
Enver Simsek wurde am 9. September 2000 in Nürnberg ermordet.

© dpa Enver Simsek wurde am 9. September 2000 in Nürnberg ermordet.

Schadensersatz für den ermordeten Vater und Ehemann zu fordern, wie es die Familien der beiden in Nürnberg mutmaßlich von den NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossenen Enver Simsek und Ismail Yasar tun – das ist völlig nachvollziehbar und zeigt doch, dass juristische Mittel nur bedingt geeignet sind, die Folgen menschlichen Leids zu lindern. 

Denn am Ende soll mit Geld der gewaltsame Verlust eines Menschen ausgeglichen werden – wie und ob das gelingt, können nur die Betroffenen mit sich selbst ausmachen. Um aber Schadensersatz zugesprochen zu bekommen, braucht es – wie in jedem anderen Fall auch – juristisch einwandfreie Beweise dafür, dass jemand für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Der Anwalt der beiden Opferfamilien argumentiert, dass die Neonazi-Gruppe um Mundlos, Böhnhardt und der in München vor Gericht stehenden Beate Zschäpe schon hätte zerschlagen werden können, bevor diese zu Mördern geworden sind.

Blumenhändler Enver Simsek war, davon geht man heute aus, ihr erstes Opfer, er wurde am 9. November 2000 in Langwasser ermordet. Doch der Thüringer Verfassungsschutz hatte die Gruppe schon Jahre zuvor im Visier, ehe sie in den Untergrund abtauchte. Seit vier Jahren steht in München Beate Zschäpe vor Gericht.

In einem quälend langen Prozess soll die Frage geklärt werden, ob Zschäpe eine Mitverantwortung für die NSU-Morde hat. Nun muss sich das Landgericht Nürnberg mit den zivilrechtlichen Aspekten des Geschehens befassen. Diese dürften nicht minder schwierig zu fassen sein als die strafrechtlichen.

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