Seehofer-Anordnung: Zwei Asylbewerber in Bayern abgewiesen

25.6.2018, 13:59 Uhr
Seehofers neue Anordnung zur Zrückweisung von Asylsuchenden tritt an den deutsch-österreichischen Grenzübergängen in Kraft.

© Armin Weigela (dpa) Seehofers neue Anordnung zur Zrückweisung von Asylsuchenden tritt an den deutsch-österreichischen Grenzübergängen in Kraft.

Die Regelung gilt für Menschen, für die nach einer Abschiebung ein befristetes Aufenthalts- oder Einreiseverbot ausgesprochen worden war. Sie war am Dienstagnachmittag vergangener Woche in Kraft getreten. Davon betroffen sind nur Ausländer, die an den Grenzübergängen zu Österreich kontrolliert werden.

"Die übrigen Grenzen sind offen", sagte Petermann. Das bedeutet, dass ein mit Einreiseverbot belegter Ausländer beispielsweise aus Polen kommend einreisen kann, wenn er neue Asylgründe anführt.

Seehofer will in Zukunft alle Menschen an den Grenzübergängen zurückweisen, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht in diesem Vorhaben eine nationalen Alleingang, der die von ihr angestrebte europäische Asyl-Lösung torpedieren würde. Wie dieser Konflikt gelöst wird, hängt auch von den Ergebnissen des nächsten EU-Gipfels ab, der am kommenden Donnerstag beginnt.

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