Sichere Herkunftsländer: Ganz im Sinne des Grundgesetzes

18.7.2018, 13:39 Uhr
Das Bundeskabinett befasst sich unter anderem mit einem Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten.

© Hassene Dridi/AP/dpa Das Bundeskabinett befasst sich unter anderem mit einem Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten.

In der letzten Legislaturperiode hatten sich die Vertreter jener Bundesländer im Bundesrat geweigert, dies mitzutragen, in denen Linke und Grüne mitregieren; und dem Koalitionspartner SPD mussten CDU und CSU den Gesetzentwurf erst mühsamst abringen.

Nun hat die schwarz-rote Bundesregierung ihr Vorhaben erneuert, doch es ist nicht zu erwarten, dass Grüne und Linke ihre Meinung dazu ändern. Offenbar herrscht in beiden Parteien die Mehrheitsmeinung (Boris Palmer, die wohltuende Nervensäge der Grünen ist eine der Ausnahmen) vor, dass das Leben in Tunesien und Marokko, wo viele Deutsche einen entspannten Urlaub verbringen, aber auch in Algerien für die Einheimischen unzumutbar ist.

Ja, in den Ländern Nordafrikas haben jene, die in den tradierten Rahmen der Sitten, Werte und Normen nicht recht passen - Homosexuelle zum Beispiel oder auch kritische Geister in der politischen Opposition und in den Medien - sicher nicht immer ein einfaches Leben. Doch würden genau deren Chancen, zum Beispiel in Deutschland um Asyl nachzusuchen, überhaupt nicht geschmälert, wenn die drei Länder als grundsätzlich sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Betroffene müssten nur glaubhafter als jetzt nachweisen, worin die "politische Verfolgung" besteht, die dem Asylantrag zugrunde liegt. Das ist nicht nur zumutbar, sondern im Sinne des Grundgesetzes gerecht.

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