Sozialleistungen für EU-Ausländer sollen begrenzt werden

28.4.2016, 13:54 Uhr
Sozialleistungen für EU-Ausländer sollen begrenzt werden

© Oliver Berg/dpa

In Deutschland lebende EU-Bürger sollen künftig von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht im Land arbeiten oder Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Solche Ansprüche entstehen dann erst, wenn der Aufenthalt sich ohne staatliche Unterstützung nach fünf Jahren verfestigt hat. Ein Sprecher des Bundessozialministeriums bestätigte am Donnerstag im Grundsatz einen entsprechenden Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe. Ministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende vorigen Jahres Gesetzespläne mit dieser Stoßrichtung angekündigt.

"Die Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung beginnt in Kürze", voraussichtlich noch an diesem Donnerstag, sagte der Ministeriumssprecher. Nahles hatte Ende Dezember auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Staaten reagiert. Das Urteil schreibt vor, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt.

Einmalige Überbrückungsleistungen

Wie die Funke-Zeitungen weiter berichteten, soll für EU-Bürger, die künftig von Sozialhilfe ausgeschlossen sind, mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt werden. Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen bekommen, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhalten sie demnach ein Darlehen für Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

Zuwanderern aus anderen EU-Staaten stehen in Deutschland derzeit Sozialleistungen zu, allerdings auch nur unter bestimmten Bedingungen. Arbeitsuchende EU-Ausländer erhalten ebenso wie Deutsche Hartz-IV-Leistungen. Denjenigen Arbeitslosen, die sich keine Arbeit suchen, kann Deutschland jedoch die Leistungen verweigern. Auch wenn EU-Ausländer kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz besitzen, weil sie etwa nicht über genügend eigenes Vermögen verfügen, haben sie keinen Anspruch auf die Zahlungen. Nach eigenem Ermessen können die Ämter aber Sozialhilfe gewähren; bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten sind sie dazu verpflichtet.

EU-Ausländer, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland aufhalten. Zudem gilt auch hier: Sofern ein EU-Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Sozialhilfe zu beziehen, muss der Staat sie ihm nicht gewähren.

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