Verschärftes bayerisches Polizeirecht tritt in Kraft

24.5.2018, 22:27 Uhr
In Bayern gingen in den vergangenen Wochen Zehntausende Demonstranten auf die Straßen. Doch die Einführung des Polizeiaufgabengesetzes konnten die Demos nicht verhindern.

© Günter Distler In Bayern gingen in den vergangenen Wochen Zehntausende Demonstranten auf die Straßen. Doch die Einführung des Polizeiaufgabengesetzes konnten die Demos nicht verhindern.

Eineinhalb Wochen nach der Verabschiedung im Landtag tritt die umstrittene Verschärfung des bayerischen  Polizeirechts an diesem Freitag in Kraft. Doch das neue Polizeiaufgabengesetz wird schon bald Verfassungsrichter beschäftigen. Sowohl die SPD als auch die Grünen im Bayerischen Landtag machten am Donnerstag ihre Ankündigung wahr und teilten mit, vor das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Sie wollen das Gesetz zu Fall bringen.

Nach der Neuregelung genügt künftig schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie etwa etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen einzuleiten. Ein konkreter Verdacht muss nicht mehr vorliegen. Allerdings muss die Polizei die Maßnahmen in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden. Das Gesetz war noch unter Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer auf den Weg gebracht worden. Der CSU-Vorsitzende – inzwischen Bundesinnenminister - sieht es als Vorbild für die neuen Polizeiaufgabengesetze der Bundesländer.



Seehofers Nachfolger im Amt des bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder (CSU), hatte das verschärfte Polizeirecht bei der abschließenden Debatte am 15. Mai vehement verteidigt: "Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden." Über die Umsetzung des Gesetzes soll eine Kommission unter Vorsitz des angesehenen Verfassungsrechtlers Karl Huber wachen, einst Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

SPD will Bundesverfassungsgericht anrufen

Nach Überzeugung der SPD-Landesvorsitzenden Natascha Kohnen beschneidet das neue Gesetz "die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer für unsere Demokratie unerträglichen Weise und begegnet ihnen mit tiefem Misstrauen". Kohnen weiter: "Wir verteidigen den Freistaat Bayern gegen das illiberale Gesetz der CSU." Fraktionschefm Markus Rinderspacher ergänzte, dass der Widerstand der SPD sich allein gegen die Politik der CSU-Staatsregierung richte und nicht gegen die Polizei. Die Landtagsfraktion wird sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen.

Die Landtags-Grünen werden hingegen vorerst nur vor dem Verfassungsgericht des Freistaats klagen. Fraktionschefin Katharina Schulze sprach am Donnerstag von „verfassungswidrigen, massiven und ausufernden Eingriffsbefugnissen der Polizei“. Bayern sei aber schon jetzt ein sicheres Bundesland. „Es leuchtet nicht ein, dass die Polizei weitere Eingriffsbefugnisse präventiv bekommt“, sagte Schulze. Eine gute Ausstattung der Polizei helfe mehr als verfassungswidrige Gesetze der CSU. Die Grünen stünden wie viele Menschen in Bayern "für Freiheit und Bürgerrechte und dafür kämpfen wir weiterhin – im Parlament, auf der Straße und vor Gericht", erläuterte sie.

Bei Demonstrationen waren in den vergangenen Wochen in München und in anderen Städten Zehntausende gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße gegangen. Am Donnerstagabend demonstrierten erneut etwa 500 Menschen gegen die Novelle, wie die Organisatoren vom Bündnis "noPAG - Nein! zum neuen Polizeiaufgabengesetz" mitteilten.

0 Kommentare