Tödlicher Motorradunfall in Feucht: War Autofahrer schuld?

28.1.2015, 11:43 Uhr
Tödlicher Motorradunfall in Feucht: War Autofahrer schuld?

© Kappes

Rückblick: Am 25. April fuhr Andi R.* (43) auf einer fast neuen, 100 PS starken Yamaha auf der Nordtangente in Feucht. Er war in Richtung Altdorf unterwegs. Ihm kam kurz vor dem Ortsschild Feucht ein silberner Skoda Oktavia entgegen, am Steuer der aus Unterfranken stammende Gustav Z.*.

Dem 55-Jährigen legte die Staatsanwältin vor dem Hersbrucker Amtsgericht zu Last, beim Versuch, auf der Tangente zu drehen, dem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen zu haben. Andi R.s Motorrad schlug wie eine Kanonenkugel in das Auto ein, er überlebte das nicht. Gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung hatte Gustav Z. Einspruch eingelegt.

Vor Gericht bestätigte er im Groben die Vorhaltung. Gustav Z.: „Ich wollte wenden und sah im Gegenverkehr einen entfernten Pkw, aber kein Motorrad. Dann habe ich in den Rückspiegel geschaut und wendete. Ich war schon fast auf der Schotterfläche auf der anderen Straßenseite, als es plötzlich einen Riesen-Knall gab.“

Der Riesen-Knall war die Yamaha von Andi R.. Ein Kfz-Gutachter errechnete später, dass Andi R. wohl mit etwa 135 Stundenkilometern eine Vollbremsung gemacht hatte, als er das Auto im 90-Grad-Winkel auf seiner Spur gesehen hatte. Über ein ABS verfügte die Yamaha nicht. Das Vorderrad blockierte, das Motorrad hob ab und schlug wie ein Katapult in die Beifahrerseite des Skoda ein.

„Ich wusste überhaupt nicht, was los war“, so der Angeklagte. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass sie den Oktavia aufs Dach legte. „Ich bin hinausgekrochen, habe dann erst das Motorrad und den Fahrer gesehen.“

Mann starb noch an der Unfallstelle

Mit einem Ersthelfer versuchte der Skoda-Fahrer, den Verunglückten zu reanimieren - er ist selbst ausgebildeter Rettungssanitäter. Doch er konnte nicht: Er hatte sich beim Unfall den Arm gebrochen.

Ein zweiter Ersthelfer sprang ein, doch es war vergebens. Wie ein Gutachter später erklärte, waren die Verletzungen - vor allem am Brustkorb - zu schwer. „Schwere Gewalt“ hätte auf den Körper eingewirkt, „die Verletzungen waren eindrucksvoll“. Der Mann starb noch an der Unfallstelle.

Den Unfall verhindert hätte auch ein geringeres Tempo des Yamaha-Fahrers nicht, da war sich der Kfz-Sachverständige sicher. Beim Aufprall war das Motorrad, dessen Licht eingeschaltet war, noch 117 km/h schnell. Der Gutachter: „Der Kradfahrer hat sehr schnell reagiert, als er erkannte, dass der Autofahrer abbiegt, dann hat er zu schnell gebremst“, weshalb die Maschine auch abgehoben wäre. Doch wäre er nur 100, statt 135 km/h gefahren (erlaubt sind dort 100), wäre die Kollision auch nicht zu vermeiden gewesen. Einen solchen Unfall, so der 46-Jährige Sachverständige, der sich mit dem Themenfeld täglich auseinandersetzt, hätte er erst einmal erlebt.

Der Richter fasste zusammen: Der „technische Idealfahrer“ hätte den Motorradfahrer gesehen. Selbst die Zeit für den Schulterblick und den Blick in den Rückspiegel hätte nicht so viel Zeit in Anspruch genommen, als dass er den Kradfahrer nicht rechtzeitig hätte sehen können. Ein Urteil gab es nicht. Denn der Anwalt des Angeklagten hatte bereits ein Gegengutachten angestrengt.

Dass das nicht rechtzeitig zum Prozess fertig wurde, lag an Tatort-Fotos, die dem Gutachter noch nicht vorlagen. Der Prozess wird am 9. Februar fortgesetzt. (*Namen geändert).

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