Prüfung für Abwasserrohre auf Privatgrund verschoben

19.5.2018, 14:42 Uhr
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Nicht schon Ende 2018, sondern bis spätestens Ende 2025 muss jetzt der Dichte-Nachweis erfolgen.

© Bodo Marks/dpa Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Nicht schon Ende 2018, sondern bis spätestens Ende 2025 muss jetzt der Dichte-Nachweis erfolgen.

Außerdem muss die regelmäßige Überprüfung der Privatkanäle nun erst alle 30 Jahre, statt wie ursprünglich geplant alle 20 Jahre erfolgen. Und ganz wichtig für alle Grundeigentümer, die jetzt schon eine Dichteprüfung durchgeführt haben oder die Maßnahme vor 2025 planen, für sie beginnt die Frist zur nächsten Überprüfung ebenfalls am 1. Januar 2026, sodass ihnen kein Nachteil entsteht. Bei Neubauten ist vor Inbetriebnahme der Anlage nach wie vor ein Dichtheitsnachweis vorzulegen.

Große Aufregung

Die Aufregung war groß bei Grund- Hausbesitzern in Lauf, als ihnen Anfang des Jahres mit der Abwasserrechnung der Hinweis ins Haus flatterte, dass sie bis Ende des Jahres durch eine zertifizierte Fachfirma nachweisen müssen, dass die Abwasserrohre auf ihrem Grundstück dicht sind. Eine Vorschrift, mit der Hausbesitzer so zum ersten Mal konfrontiert wurden, die allerdings schon seit 2009 für Neubauten gilt. Und ganz neu war der Hinweis auch nicht, schon Mitte 2017 und in vergangenen Bürgerversammlung hatte die Stadt auf diese Prüf- und Nachweispflicht hingewiesen.

Bis Ende 2025 müssen alle Hausbesitzer in Lauf nachweisen, dass auch die Abwasserleitungen auf Privatgrund dicht sind. Spezialfirmen, wie hier bei der Arbeit am städtischen Kanal, müssen dies bestätigen.

Bis Ende 2025 müssen alle Hausbesitzer in Lauf nachweisen, dass auch die Abwasserleitungen auf Privatgrund dicht sind. Spezialfirmen, wie hier bei der Arbeit am städtischen Kanal, müssen dies bestätigen.

Was dies aber ganz konkret bedeutet, welche Dimensionen die Vorschrift annehmen oder welche Kosten diese Prüfung verursachen kann, war offensichtlich in der Bevölkerung nicht richtig eingeschätzt worden. "Und in ihren Details bestimmt auch von vielen Stadträten nicht, als wir 2015 die schwer verständlichen Paragraphen der entsprechende Entwässerungssatzung beschlossen", wie Christian Mayer in einer Anfrage im Stadtrat eingestand. "Und das müssen wir jetzt einfach korrigieren", sagte Mayer schon Ende März und brachte damit eine ganze Lawine ins Rollen.

Vor allem das Problem, dass die Frist Ende 2018 offensichtlich dazu führte, dass Handwerker manchmal gar keinen Termin mehr anbieten konnten oder, dass die Preise für die angebotene Untersuchung extrem schwankten und zum Teil kräftig in die Höhe schnellten, war am Ende für die Stadtratsmehrheit Grund genug, für eine Fristverlängerung bis 2025 zu stimmen. Vor allem "aufgrund der großen Auslastung der entsprechenden Fachfirmen" hatte auch die Stadtverwaltung ein Einsehen für einen neuen Beschluss, konnte sich mit ihrer Empfehlung einer Fristverlängerung nur bis Ende 2020 aber nicht durchsetzen.

Spielräume für Bürger nutzen

Für Christian Mayer hatte der am Ende beschlossene Antrag auf Fristverlängerung bis 2025 aber auch eine grundsätzliche und weitreichendere Bedeutung. "Und das hat gar nichts mit Populismus zum tun", wie er sich gegen einen entsprechenden Vorwurf von Stadtrat Hans Kern, Grüne, wehrte. "Immer wieder kritisieren auch wir", so Mayer, "dass immer neue Gesetze die Bürger gängeln, dass sie übertrieben seien und die Bürger im Kleinen oft unnötig einschränken". Und jetzt, so Mayer, erlassen wir selbst die strengsten Vorschriften obwohl die EU-Gesetzgebung im Fall der Dichtigkeitsprüfung auf die öffentlichen Kanäle und eben nicht auf private Rohre abzielte. "Wir sollten diese Spielräume nutzen und den Bürgern lieber die Dinge empfehlen, als sie ihn zu befehlen."

Weil aber natürlich auch er nicht wolle, dass Abwasser aus komplett undichten Rohren ins Erdreich fließe und die grundsätzliche Notwendigkeit von dichten Abwasserkanälen sehe, wie es auch das Wasserhaushaltsgesetz vorschreibe, sollten die Vorschriften wenigsten flexibel und verbraucherfreundlich umgesetzt werden. Deshalb die Frist- und Prüfintervall-Verlängerung, die mangels anders lautender Gesetzeslage durchaus möglich ist, wie auch die Stadtverwaltung einräumte. Und wenn dann einzelne Bürger Vorteile haben, weil sie schon jetzt ein Zertifikat in der Tasche haben und so mehr als 30 Jahre nicht prüfen müssen "dann sollten wir das froh akzeptieren", so Mayer.

Aber nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben sollten doch Kanäle dicht sein, hatten Verwaltung und Befürworter einer kürzeren Frist argumentiert. Jeder Haushalt erfahre durch die Prüfung, wie es um seinen Kanal stehe, so Bernhard Hammerlindl vom Bauamt. Man kenne dann den Verlauf der Leitungen und könnte notwendige Investition besser planen. Aus einem schadhaften Kanal kann Abwasser Boden und Grundwasser verunreinigen, gleichzeitig kann sauberes Grundwasser in die Kanalisation eindringen, so das Bauamt. Eine Verringerung der Reinigungsleistung in der Kläranlage und höhere Kosten seien die Konsequenz. Zudem können Wurzeln in den Kanal wachsen und Verstopfungen mit hohen Folgeschäden verursachen.

Umweltschutz geht alle an

Die Prüfung sei also durchaus im Sinne der Bürger und habe einen Nutzen ebenfalls für alle, sagte auch Bauamtsleiterin Annette Nürnberger. Sie befürchtet, dass viele den verlängerten Zeitraum bis 2025 nicht nutzen, sondern wieder erst kurz vor dem Termin reagieren. Vor allem aus Umweltschutzgründen und aus Solidarität, "weil Versäumnisse wieder alle zahlen", so Bürgermeister Bisping, wäre den Grünen eine Frist nur bis 2020 lieber gewesen.

Jetzt allerdings gehe es vor allem um eine umfassende Information für die Bürger, wie sich Stadtrat und Verwaltung am Ende einig waren. Deshalb werden die Hausbesitzer noch ausführliche Erläuterungen erhalten und deshalb findet sich auf der Homepage der Stadt ein Fragen- und Anworten-Katalog.

Hier wird unter anderem vorgeschlagen, sich mehrere Angebote einzuholen und die eventuell notwendige Sanierung dann wieder von einem anderen Unternehmen vornehmen zu lassen. Oder sich mit Nachbarn zusammen zu schließen. Eine Firmenempfehlung kann die Stadt allerdings auf Grund gesetzlicher Einschränkungen und im Sinne eines fairen Wettbewerbs nicht geben.

Unter www.lauf.de/kanal finden sich weitere Informationen, bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadt unter 09123/184 256 zur Verfügung.

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