Aufatmen in Fürth: Streit um das Villenareal ist beigelegt

31.1.2019, 06:00 Uhr
Aufatmen in Fürth: Streit um das Villenareal ist beigelegt

© Archivfoto: Hans-Joachim Winckler

Sowohl Natur- als auch Denkmalschützer und Anwohner, zuletzt auch die Südstadt-SPD hatten sich seit Ende 2016 vehement gegen die Pläne des Immobilienunternehmens "Bauhaus – Liebe und Partner" gestemmt. Sie sahen den Bau massiver Mehrfamilien-Wohnblocks vor, denen zum einen stattliche Bäume hätten weichen müssen; zum anderen wäre der Blick auf die Gründerzeit-Villa von 1884 weitgehend verstellt worden, die derzeit für Mietwohnungen genutzt wird.

Sie wäre, so die Kritiker, zum Rückgebäude degradiert worden. Allerdings konnte sich das Unternehmen auf geltendes Recht berufen: Für das Grundstück ist noch heute ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 verbindlich, als Natur- und Denkmalschutz allenfalls unbedeutende Randthemen waren.

Dennoch zog die Kommune die Reißleine und beschloss im Mai 2017, es auf die juristische Nagelprobe ankommen zu lassen – obwohl die Aussicht auf Erfolg als eher gering eingeschätzt wurde: Die Stadt stutzte die Pläne stark zurecht, die Immobilienfirma klagte erwartungsgemäß dagegen.

Einen Kompromissvorschlag verwarf der kommunale Bauausschuss im April 2018, eine "sehr, sehr lange und kräftezehrende Auseinandersetzung" prophezeite daraufhin das städtische Rechtsamt. Und der OB äußerte die Befürchtung, am Ende könne der Rechtsstreit Fürth einige Millionen Euro kosten.

So weit wird es nun also laut Rathaus nicht kommen, denn der Stadtrat habe in nicht öffentlicher Sitzung grünes Licht für eine einvernehmliche Lösung gegeben. Diese umfasse einen Vergleich mit dem bisherigen Eigentümer, der das Grundstück verkaufe und sich "vollständig zurückzieht", wie es heißt. Mit dem neuen Eigentümer treffe man eine städtebauliche Vereinbarung. Sie sehe vor, sowohl das Erscheinungsbild der Villa als auch die parkähnliche Situation mit wertvollen Bäumen zu bewahren.

Kein gerichtliches Vorgehen

Der Bauherr beabsichtige lediglich, die Lücke zwischen der Villa und dem Nebengebäude zu schließen. Und: Er verzichtet nach Auskunft der Stadt auf ein gerichtliches Vorgehen gegen die nun angestoßene Änderung des Bebauungsplans von 1964. Darüber hinaus werde er sein Baurecht in den nächsten Jahren zunächst ohnehin nicht wahrnehmen.

Gegenleistung der Stadt: Sie sichert zu, dass insgesamt 800 Quadratmeter Wohnfläche auf dem Areal entstehen können. In den früheren Plänen des Investors waren einmal über 2000 Quadratmeter vorgesehen.

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