Das darf man in Fürths Grünanlagen nicht

30.3.2019, 11:00 Uhr
Das darf man in Fürths Grünanlagen nicht

© Hans-Joachim Winckler

Die Mahnung kommt nicht von ungefähr, denn erfahrungsgemäß nutzen die Fürther Bürgerinnen und Bürger die Grünzonen besonders intensiv, sobald es nach den Wintermonaten "nauswärts" geht. Damit sie dauerhaft Freude an den Erholungbereichen haben, sei es wichtig, Regeln zu beachten. Sie sind in der kommunalen Grünanlagensatzung festgezurrt, die unter www.fuerth.de/ortsrecht nachgelesen werden kann.

Zum Schutz der Schaupflanzungen, wie Krokusse, Tulpen und Stauden, bittet die Stadtverwaltung Passanten und Spaziergänger, sich nur auf den gekennzeichneten Liegewiesen aufzuhalten und auf den vorgesehenen Wegen zu gehen. Es ist zum Beispiel verboten, Blumen, Zweige und Früchte abzupflücken oder abzuschneiden.

In den Anlagen gibt es ausreichend Abfallkörbe, in die Abfall geworfen werden kann. Das Abladen von Haus- und Sperrmüll oder von Verpackungsmaterial ist nicht erlaubt.

Zum Schutz der Besucher, vor allem aber älterer Menschen und Kinder ist das Radfahren in den Anlagen grundsätzlich verboten. Gibt es Ausnahmen, wird auf Schildern vor Ort ausdrücklich darauf hingewiesen.

Hunde müssen grundsätzlich an die Leine genommen werden und dürfen nicht frei herumlaufen. Versuchsweise vom Leinenzwang ausgenommen sind lediglich die Pegnitzwiesen.

Laut Satzung für die Erholungsanlagen dürfen die Vierbeiner nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen werden. Leider, so heißt es, werden diese immer wieder durch Hundekot verunreinigt. Dasselbe sei auf den Grünflächen zu beobachten – deshalb werden Hundehalter dringend gebeten, die Hinterlassenschaften der Tiere zu entfernen und mitzunehmen. Die Verschmutzung durch Hundekot ist nicht nur verboten, sie berge auch Infektionsgefahren.

Die Stadtverwaltung, darauf wird in einer Mitteilung hingewiesen, "appelliert an die Vernunft und das Umweltbewusstsein der Fürther Bevölkerung" — und hofft, dass Sanktionsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Sie weist allerdings darauf hin, dass jeder Verstoß gegen die Vorschriften mit Geldbußen geahndet werden kann.

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