16 Monate auf Bewährung für Georg Schmid

18.3.2015, 10:11 Uhr
Georg Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags.

© dpa Georg Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags.

Der ehemalige CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid ist zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Augsburger Amtsgericht sprach den 61-Jährigen am Mittwoch des Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung in zusammen mehr als 320 Fällen schuldig. Zudem muss Schmid eine Geldauflage von 120.000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen zahlen. 

Schmid hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro in Donauwörth beschäftigt, obwohl Parlamentarier ihre Mitarbeiter üblicherweise als normale Angestellte einstellen.

Richter Michael Nißl warf Schmid vor, absolut vorsätzlich die Sozialkassen um Beiträge in Höhe von rund 300 000 Euro betrogen zu haben. Der Landtag in München, der die Kosten letztlich getragen hatte, habe es ihm aber leicht gemacht. Dennoch musste sich der ehemalige Abgeordnete von dem Richter sagen lassen: „Das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen haben Sie missbraucht.“ 

Schmid verschwand nach dem rund einstündigen Urteilsspruch wortlos durch einen Nebeneingang, durch den er auch gekommen war.

Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine zweijährige Haftstrafe gefordert, Verteidiger Nikolaus Fackler einen Freispruch oder allenfalls eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr. Fackler lobte das gut begründete Urteil, äußerte sich aber noch nicht zu einer Revision oder Berufung. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, das Gericht sei der Anklage gefolgt, auch wenn die Strafhöhe geringer sei. Auch er ließ noch offen, ob das Urteil angefochten wird. 

Schmid hatte in dem Prozess davon gesprochen, nicht absichtlich gehandelt und einen Fehler gemacht zu haben. Richter Nißl widersprach vehement: „Das Gericht nimmt ihnen diesen Irrtum nicht ab!“ Nißl führte zahlreiche Fakten auf, die dafür sprachen, dass Gertrud Schmid eine abhängig Beschäftigte ihres Ehemanns war und keine freie Unternehmerin. Insbesondere hätten die Rechnungen, die sie als angebliche Auftragnehmerin an ihren Mann schrieb, in keiner Weise üblichen Unternehmerrechnungen entsprochen. Zudem sei die Frau „Tag und Nacht“ für Schmid tätig gewesen – so hatte es der ehemalige CSU-Spitzenmann selbst beschrieben. Auch dies spreche für eine abhängige Beschäftigung, fand Nißl. Die mitverurteilte Steuerhinterziehung sei hingegen nebensächlich, zumal kein großer Schaden entstanden sei. 

Die Ehefrau war bereits im Februar, wenige Tage vor der Verhandlung gegen ihren Mann, per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 13 200 Euro wegen Beihilfe verurteilt worden. Schmid hatte kurz vor dem Verfahren Sozialabgaben in Höhe von 450 000 Euro an die Rentenkasse nachgezahlt, weitere Forderungen der Sozialkasse über 330 000 Euro sind aber noch offen.

Richter: "Fürstliche Pensionen"

Deshalb hatten Schmid und sein Verteidiger in dem Prozess mehrfach betont, dass es auch um seine wirtschaftliche Existenz gehe und die Pensionszahlungen des Freistaats bei einer Verurteilung gefährdet seien. Beides schmetterte der Richter ab, von einer Existenzbedrohung könne nicht die Rede sein. „Die Pensionen, die ihnen zustehen, sind fürstlich“, betonte Nißl und führte aus, dass diese trotz Urteil nicht zur Debatte stünden. Zudem habe Schmid Immobilienvermögen von 1,4 Millionen Euro, dem nur etwa 700 000 Euro Schulden gegenüberstünden. Dies mache „700 000 Euro Plus“, rechnete der Richter vor und empfahl Schmid den Verkauf einer seiner Eigentumswohnungen in München und Düsseldorf.

Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags, bei der eine Reihe von Parlamentariern Angehörigen Jobs verschafft hatten. Schmid hatte seiner Frau bis zu 5500 Euro monatlich bezahlt. Vor zwei Jahren trat er wegen der Affäre zurück. 

Etliche andere Parlamentarier des Maximilianeums hatten ebenfalls Ehefrauen oder Kinder beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten dafür eine Altfallregelung. Als erster Abgeordneter wurde im August 2014 SPD-Mann Harald Güller vom Münchner Landgericht zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Er hatte illegal seinen Stiefsohn auf Kosten des Staates beschäftigt.

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