Afghanistan-Veteran erhält Höchststrafe für Mord an Ex-Freundin

16.4.2014, 18:55 Uhr
Afghanistan-Veteran erhält Höchststrafe für Mord an Ex-Freundin

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Nach dem Gewaltverbrechen an einer hochschwangeren Augsburgerin ist der Ex-Freund der Frau zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer des Landgerichts Augsburg folgte mit diesem Urteil am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten hingegen zehn Jahre Gefängnis wegen Totschlags verlangt. Sie kündigten eine Revision beim Bundesgerichtshof an.

Der 26-Jährige hatte seine frühere Partnerin umgebracht, nachdem er bei einem Seitensprung mit ihr ein Kind gezeugt hatte. Der Mann war damals bereits lange mit einer anderen Frau liiert. Nach Überzeugung der Ermittler wollte der Mann verhindern, dass seine neue Freundin von dem Kind erfährt und sich trennt. Das ungeborene Kind starb Minuten nach der Mutter, sie war im siebten Monat schwanger. Der Mann wurde daher auch wegen eines Schwangerschaftsabbruchs verurteilt.

Täter versucht falsche Fährte zulegen

Der Mann hatte nach Ansicht der Strafkammer die 25-Jährige von hinten in deren Badezimmer angegriffen. Er setzte bei der Frau einen Unterarm-Würgegriff an und drückte ihr den Hals zu. Der von Freunden als friedfertig beschriebene Mann hat Kampfsport-Erfahrungen und war in der Vergangenheit auch für die Bundeswehr in Afghanistan. Der Todeskampf der jungen Frau dauerte mindestens drei Minuten. Die sterbende Mutter schlug dabei verzweifelt um sich.

Nach der Tat schickte der Mann einer Freundin der Frau mit dem Handy der Toten noch eine fingierte Kurzmitteilung, mit der er offenbar von sich ablenken wollte. Dann floh er aus der Wohnung und warf seine Kleidung, die er bei dem Gewaltverbrechen getragen hatte, in den Müll. Eine Woche später stellte er sich bei der Kripo.

Ursprüngliche Aussage widerrufen

Damals gab er die Tat auch zu. Dieses Geständnis wurde Basis der Verurteilung. In dem Prozess präsentierte er hingegen eine andere Version. Demnach sollen die Aggressionen nach einem verbalen Streit zunächst von der Schwangeren ausgegangen sein. Nach einer Rangelei habe er die Frau gepackt, um sie zunächst zu beruhigen. Diese Schilderung glaubten die Richter aber nicht.

Der Mann hatte früher mehrfach das spätere Opfer aufgefordert, ihn im Freundeskreis nicht weiter als Vater zu benennen. Stattdessen sollte die Frau sagen, das Kind sei bei einem One-Night-Stand mit einem Unbekannten gezeugt worden. Die Frau lehnte das allerdings ab.

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