Alkoholverkauf an Tankstellen nach 20 Uhr doch möglich

23.10.2012, 18:12 Uhr
Auch nach 20 Uhr darf in den Tankstellen-Shops Alkohol eingekauft werden.

© Bernd Weißbrod (dpa) Auch nach 20 Uhr darf in den Tankstellen-Shops Alkohol eingekauft werden.

Nach monatelangem Streit steht fest: An vielen bayerischen Tankstellen wird auch künftig nachts Alkohol verkauft werden. Bei einem Treffen von Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) mit Branchenvertretern gab es am Montagabend keine Einigung auf eine einheitliche Position der verschiedenen Interessengruppen. Fest steht nach Teilnehmerangaben jedoch nun endgültig, dass nach 20.00 Uhr auch Fußgänger und Radfahrer wieder «Reisebedarf» an der Tankstelle kaufen dürfen. Alle Teilnehmer seien sich einig, dass das Ladenschlussgesetz in Bayern «pragmatisch» und «lebensnah» vollzogen werden solle, sagte Haderthauer am Dienstag. Das Gespräch sei ein weiterer wichtiger Schritt dorthin gewesen.

Zwei Tankstellenverbände und damit die Vertreter zahlreicher Pächter bekräftigten zwar ihre Bereitschaft zu einer freiwilligen Selbstbeschränkung des nächtlichen Alkoholverkaufs. Der Mineralölwirtschaftsverband MWV, der die großen Konzerne Shell, BP, Aral, Esso, OMV und andere vertritt, will aber keine solche Empfehlung aussprechen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Tobias Thalhammer, sagte: «Ich würde es als Erfolg des Abends bezeichnen, dass es nicht mehr diesen Kuddelmuddel mit Reisenden und Nichtreisenden gibt.» Und weiter: «Dieser Treppenwitz an der Tanke ist beendet.»

Auch der MWV begrüßte, dass künftig alle Bürger mit und ohne Auto nach 20.00 Uhr an der Tankstelle einkaufen dürfen. «Das ist eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern», teilte Hauptgeschäftsführer Klaus Picard mit.

Bei den Kontrollen verständigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss, wie es in Teilnehmerkreisen hieß. Tankstellen, die nach 22.00 Uhr freiwillig keinen Alkohol mehr verkaufen, sollen weniger intensiv kontrolliert werden als Tankstellen, die die Selbstverpflichtung nicht eingehen. Demnach will der Mineralölwirtschaftsverband nun einen Brief an seine Mitglieder schreiben, in dem zwei Optionen dargelegt werden.

Option Eins: ein freiwilliger Verzicht auf den Alkoholverkauf von 22.00 Uhr an und schwächere Kontrollen - aber verbunden mit der Warnung vor einem Umsatzverlust von 20 Prozent. Option Zwei: keine Selbstverpflichtung und schärfere Kontrollen. Nach Haderthauers Angaben wollen die zwei bundesweiten Dachverbände Uniti und MWV sich zumindest nicht dagegen wehren, dass ihre Mitglieder eine Selbstverpflichtung eingehen.

Eine solche Selbstverpflichtung hätte allerdings auf viele Tankstellen gar keine oder zumindest keine große Auswirkung - denn auf dem Land und in kleineren Städten schließen die meisten Tankstellen ohnehin zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. In großen Städten wie München, Nürnberg und Augsburg dagegen gibt es Tankstellen, die vom nächtlichen Verkauf leben.

Auch diese Pächter können nun selbst entscheiden, ob sie weiter nachts Alkohol verkaufen wollen oder nicht. «Wir werden weiter ein gewisses Durcheinander haben», prophezeite FDP-Geschäftsführer Thalhammer. Die Liberalen wollen deswegen mit ihrer Forderung nach einem eigenen bayerischen Ladenöffnungsgesetz nicht locker lassen.

Großen Ärger bei Sozialministerin Haderthauer löste eine Pressemitteilung der FDP-Fraktion aus, alle Beteiligten seien sich über die Notwendigkeit eines bayerischen Ladenschlussgesetzes einig. „Keiner der beteiligten Verbände hat ein bayerisches Ladenschlussgesetz gefordert“, sagte Haderthauer. Sie habe sich in der Kabinettssitzung davon distanziert, sagte Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU).

Das Sozialministerium hatte im Sommer großen Ärger in der Branche ausgelöst, weil der Verkauf an «Nichtreisende» in den Tankstellenshops nach 20.00 Uhr verboten werden sollte. Das führte dazu, dass zwar Autofahrer Alkohol und anderen «Reisebedarf» kaufen durften - nicht aber Fußgänger und Radfahrer. Was genau «Reisebedarf» an Alkohol eigentlich ist, steht nicht im Ladenschlussgesetz. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat es genau definiert: Demnach gelten als Reisebedarf vier Halbe Bier, eine Flasche Wein oder 0,1 Liter Spirituosen - ein kleiner Flachmann.

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