Angriff auf Schwiegermutter war kein Mordversuch

22.8.2016, 16:20 Uhr
Er ist des versuchten Mordes an seiner Schwiegermutter angeklagt. Im Prozess um den Mordversuch wird am Donnerstag das Urteil erwartet.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Er ist des versuchten Mordes an seiner Schwiegermutter angeklagt. Im Prozess um den Mordversuch wird am Donnerstag das Urteil erwartet.

Mit mehreren Messerstichen soll ein junger Vater seine Schwiegermutter niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben. Im Prozess vor dem Landgericht Memmingen rückte der Staatsanwalt am Montag von dem Vorwurf des versuchten Mordes allerdings ab. In seinem Plädoyer forderte er für den 29 Jahre alten Angeklagten nun sieben Jahre und zwei Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte habe bei dem Angriff im Haus der Schwiegereltern in Ellzee im Landkreis Günzburg im Oktober zwar heimtückisch und "besonders brutal" gehandelt. Sein Notruf unmittelbar nach der Tat habe aber dazu geführt, dass das Leben der damals 54-jährigen Frau gerettet werden konnte. Damit sei der Angeklagte strafbefreiend vom versuchten Mord zurückgetreten.

Kurz vor dem Angriff kam es zu einem Ehestreit

Aus Hass und Rache soll der 29-Jährige auf seine Schwiegermutter eingestochen haben. "Er ist der Meinung, sie hat seine Ehe zerstört", sagte der Staatsanwalt. Kurz vor dem Angriff war es zu einem Streit zwischen den jungen Eheleuten gekommen. Die Frau des Angeklagten hatte danach die gemeinsame Wohnung in Blaustein in Baden-Württemberg verlassen und war mit den beiden Kindern - damals eineinhalb und drei Jahre alt - zu ihren Eltern gegangen. Dort tauchte der Angeklagte später unerwartet auf.

Der Mann hat den Messerangriff gestanden.Im Prozess schilderte er, wie seine Schwiegermutter ihm und seiner Frau über Jahre hinweg das Leben schwer gemacht habe. Als sie am Tattag über seine Kinder bestimmen wollte, sei die Lage eskaliert. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei seiner Schwiegermutter: "Es tut mir unfassbar leid, was ich getan habe. Ich wünschte, es wäre nie geschehen." Die Geschädigte tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin hat für den Angeklagten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. "Er ist mit dem Tötungsvorsatz nach Ellzee gefahren", sagte sie.

Angeklagter bereits zum zweiten Mal vor Gericht

Der Verteidiger forderte vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden. Der 29-Jährige muss sich bereits zum zweiten Mal für die Tat vor Gericht verantworten. Im Juni war der Prozess wegen Befangenheit einer Schöffin geplatzt, die Kontakt zum Umfeld des Opfers hatte.