Befristete Einstellungen: Verwaltungsgericht rügt das Bamf

19.6.2018, 16:37 Uhr
Die Asylbehörde Bamf steht seit Monaten im Fokus.

© Mohssen Assanimoghaddam/dpa Die Asylbehörde Bamf steht seit Monaten im Fokus.

Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Kathrin Gensler war die Einstellung trotz der vorherigen Ablehnung durch den Gesamtpersonalrat rechtswidrig. Die Behördenleitung hatte in dieser seit langer Zeit strittigen Frage argumentiert, dass der Personalrat mit seiner Ablehnung eine politisch motivierte Blockadehaltung einnimmt und deshalb kein Mitbestimmungsrecht habe. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts urteilte nach einer über zweistündigen Anhörung, bei der es um Dutzende Einstellungen ab Herbst 2017 ging, dass das Gremium nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung hatte.

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Rudolf Scheinost, hatte zuvor die Auswirkungen der Bamf-Personalpolitik beschrieben. Zum einen stellte und stellt demnach die befristete Einstellung auf zwei Jahre eine erhebliche Mehrbelastung für die Stammbelegschaft dar, die für die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter verantwortlich ist. Zumal vor dem Hintergrund der von der bisherigen Leitung vorgegebenen "hohen Schlagzahl" an Entscheidungen bei den Asylverfahren, so Scheinost. Viele der befristet Beschäftigten würden zudem besonders hart und auch an Abenden und Wochenenden arbeiten, weil sie darauf hoffen, nach zwei Jahren eine dauerhafte Anstellung zu bekommen. Wenn sie sich dann "ihre Qualifikation sauer erkämpft" hätten, ihrerseits neue und wiederum befristet eingestellte Mitarbeiter einarbeiten und dennoch nach zwei Jahren gehen müssten, sei das zwischenmenschlich schwierig und auch dem Betriebsklima abträglich.

Hoffnung auf einen Neuanfang

"Ich bin zufrieden und hoffe, dass wir mit der neuen Bamf-Leitung einvernehmlich zusammenarbeiten können", sagte Scheinost nach der Gerichtsentscheidung. Die habe auch deshalb Signalwirkung, weil damit rechtssicher geklärt wurde, "dass sich das Amt nicht über den Personalrat hinwegsetzen kann". Rechtsanwalt Rainer Roth zeigte sich mit dem Ausgang der Verhandlung ebenfalls zufrieden. "Es war offenkundig, dass diese Form des Umgangs mit dem Personalrat nicht erfolgreich sein kann. Das ist ein deutliches Signal." Entsprechend zuversichtlich ist er hinsichtlich der zahlreichen noch anhängigen Verfahren. Anfang Juli entscheidet unter anderem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über das Mitbestimmungsrecht des Bamf-Personalrats. Scheinost glaubt, dass mit einer neuen Leitung ein Neuanfang möglich ist und Hans-Eckhard Sommer als designierter Nachfolger von Jutta Cordt auch eine neue Führungskultur mitbringt, um wieder Ruhe in die Belegschaft zu bringen.

"Die bisherige Situation war schwer erträglich für die Mitarbeiter", so Scheinost. Vor allem habe es an Wertschätzung gefehlt. Er wünscht sich zum einen deutlich mehr dauerhafte Arbeitsplätze beim Bamf und zum anderen eine "Entschleunigung der Asylverfahren", damit wieder mehr Qualität möglich ist. Die Vertretung des Bamf wollte nach der Gerichtsentscheidung keine Stellungnahme abgeben. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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