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So erhalten Hausbesitzer zum Beispiel für sehr kleine Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel, die insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet sind, einen Zuschuss von circa 1.500 Euro. Größere Anlagen mit einer Leistung von 20 kWel etwa werden hingegen mit rund 3.500 Euro gefördert. Das Förderprogramm für Blockheizkraftwerke startet am 1. April 2012. Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Informationen zu den Konditionen sind auf der Internetseite www.klimaschutz.ansbach.de unter der Rubrik „Förderprogramme“ zu finden.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen: Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat stehen kompetente Energieberater für Gespräche zur Verfügung. Die nächsten Beratungstermine sind am 9. und 23. Februar sowie am 8. März 2012. Anmeldungen nimmt das Amt für Umwelt und Klimaschutz unter der Telefonnummer 0981/ 51-363 entgegen.
„Blockheizkraftwerke sind hocheffiziente Heizungssysteme. Sie erzeugen Strom und gleichzeitig Wärme. Dadurch haben sie einen Wirkungsgrad von über 85 Prozent im Gegensatz zu herkömmlichen, fossilen Kraftwerken mit einem Wirkungsgrad von nur 39 Prozent. Das Ansbacher Klimaschutzkonzept setzt deshalb verstärkt auf die effiziente Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung“, erklärt Martin Stümpfig vom Amt für Umwelt und Klimaschutz.