Fäkaliengestank: Ansbacher Mieterin wird fristlos gekündigt

12.10.2017, 16:15 Uhr

Weil übelste Gerüche aus einer Mietwohnung zogen, hat sich die Vermieterin im Sommer diesen Jahres dazu entschlossen, ihre Mieterin fristlos zu kündigen. Der Gestank hätte sich teilweise bis ins Treppenhaus und in den Außenbereich des Mehrfamilienhauses verbreitet und auch die anderen Mitbewohner fühlten sich durch die Gerüche belästigt. Laut Angaben der Vermieterin würde die Frau ihre Hunde nicht artgerecht halten.

Die Tiere seien nicht ausreichend Gassi geführt worden, sodass sie ihr Geschäft in der Wohnung verrichten müssten. Die Mieterin hatte die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen; sie hatte einen ganz anderen Grund für den Gestank: Der Keller der Hauses sei feucht und schimmlig. Um den Sachverhalt aufzuklären, hat das Amtgericht Ansbach letztendlich mehrere Bewohner des Mietshauses vernommen.

Diese gaben alle übereinstimmend an, dass aus der Wohnung der Mieterin ein unerträglicher Fäkaliengestank dringen würde. Laut den Hausbewohnern sei es besonders im Sommer so unerträglich, dass man den Garten und Balkon nicht mehr nutzen und teilweise die Fentser nicht mehr öffnen könne.

Das Amtsgericht hat die fristlose Kündigung der Vermieterin demnach für rechtens erachtet. Ein Bestehen der Mietverhältnisse sei wegen der exremen Geruchsbelästigung nicht zuzumuten. Auch das Landgericht Ansbach hat das Urteil für rechtskräftig erklärt.