Gekratzte Katzenhüter gehen leer aus

9.1.2017, 16:14 Uhr
Katzen können so süß wie kratzbürstig sein (Symbolbild).

© dpa Katzen können so süß wie kratzbürstig sein (Symbolbild).

Ein Paar aus Ansbach, das eine Katze für eine Woche zur Probe bei sich aufgenommen hat, erhält keinen Schadensersatz für Kratz- und Beißverletzungen. Das hat das Amtsgericht Ansbach heute entschieden. Die Kläger können allerdings noch Berufung einlegen.

Sie hatten vom Ansbacher Tierheim mindestens 2.500 Euro Schmerzensgeld gefordert, weil die Katze sie beim Öffnen der Transportbox kratzte und biss. Die Wunden infizierten sich, das Paar musste daher einige Tage im Krankenhaus behandelt werden, wie die Pressestelle des Amtsgerichts mitteilte. Auch die Krankenhauskosten von 130 Euro sowie Anwaltskosten von 400 Euro sollte das Tierheim übernehmen, so die Forderung des Paars.

Das Gericht lehnte das jedoch ab. Begründung: Die Kläger hätten wissen müssen, dass das Tier sich gegen den Transport sträuben würde - die beiden hatten in der Vergangenheit bereits Katzen gehalten.

Außerdem, so das Amtsgericht, greife die Tierhalterhaftung in diesem Fall nicht, weil das Paar die Katze probeweise mitgenommen habe.