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Aus Rücksicht auf einen sehr nah neben dem Gotteshaus wohnenden Nachbarn muss eine Kirchengemeinde im mittelfränkischen Haundorf künftig ihre Glocken leiser läuten. Dazu hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Mittwoch die evangelische Kirchengemeinde St. Wolfgang nach einem jahrelangen Prozess
verpflichtet.
Nachts darf der Klang der Glocken 45 Dezibel nicht überschreiten. Beim Gebetsläuten am Freitagvormittag und beim Sonntagseinläuten am Samstagnachmittag dürften maximal 63,1 Dezibel erreicht werden, heißt es in dem Urteil. Das Gericht hatte damit der Klage des Nachbarn zumindest teilweise stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens muss der Kläger dennoch zu drei Vierteln übernehmen.