Kinder der "Zwölf Stämme" kommen nicht zu Eltern zurück

15.6.2015, 16:28 Uhr
Kinder der

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Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte inzwischen eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach, wie ein Justizsprecher am Montag in Nürnberg mitteilte. Das Amtsgericht hatte den Eltern im Oktober 2014 Teile der elterlichen Sorge entzogen. Dagegen hatten die Eltern Beschwerde eingelegt.

Doch auch für den Familiensenat des OLG steht fest, „dass die betroffenen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden, weil die Züchtigung mit der Rute nach den Vorstellungen der Glaubensgemeinschaft, die die betroffenen Eltern teilen, unabdingbar zur Kindererziehung gehört“, hieß es.

Die Polizei hatte im September 2013 etwa 40 Kinder aus den Gemeinschaften der „Zwölf Stämme“ im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt, nachdem es immer wieder Vorwürfe der Züchtigung der Kinder gab. Einige Kinder konnten später zu ihren Eltern zurückkehren, beim Amtsgericht Nördlingen laufen aber immer noch mehrere Sorgerechtsverfahren.

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