Nach "Reichsbürger"-Fall in Franken: Polizist vor Gericht

18.7.2018, 08:59 Uhr

Der vom Dienst suspendierte Beamte soll eine Pistole, die er privat besaß, nicht vorschriftsgemäß aufbewahrt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte den 52-Jährigen ursprünglich auch wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen angeklagt. Der Beamte soll privat Kontakt zu dem "Reichsbürger" gehabt haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde wusste er dadurch von der Gefährlichkeit und dem Waffenbesitz des 50-Jährigen und hätte seine Kollegen vor dem Einsatz warnen müssen.

Der "Reichsbürger" hatte im Oktober 2016 auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde getötet, zwei weitere verletzt. Bei dem Einsatz in Georgensgmünd sollten die Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den "Reichsbürger" Wolfgang P. im Oktober 2017 wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Landgericht und Oberlandesgericht in Nürnberg sahen dagegen keinen ausreichenden Tatverdacht gegen den Hauptkommissar und ließen die Anklagepunkte fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Amt nicht zu. Daher muss sich der 52-Jährige nur wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.