Nürnberger Witwe darf Leiche ihres Mannes nicht konservieren

8.4.2016, 15:44 Uhr

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einer Witwe verboten, den Leichnam ihres verstorbenen Ehemannes zu konservieren. Die Frau wollte die Leiche mit chemischen Stoffen, die den Zersetzungsprozess hemmen, präparieren. Die Frau hatte argumentiert, dass eine Bestattung innerhalb der regulären gesetzlichen Frist von 96 Stunden bei ihrem Mann nicht möglich sei.

Da zahlreiche Verwandte und Freunde aus aller Welt anreisten, benötige sie für die Vorbereitung rund vier Wochen. "Die Witwe wollte ihren Ehemann - einer ehemals exponierten Persönlichkeit – würdevoll beerdigen", hieß es in einer Gerichtsmitteilung am Freitag.

Einsatz von chemischen Stoffen auf Friedhöfen sei verboten

Nach dem Nein zur Ausnahme von der gesetzlichen Vier-Tages-Frist der Stadt Nürnberg blieb die Witwe mit ihrem Eilantrag nun auch vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ohne Erfolg. Der Klägerin könne zugemutet werden, die Trauerfeier zu einem anderen Zeitpunkt abzuhalten als die Bestattung, hieß es.

Die Stadt Nürnberg hatte zuvor argumentiert, dass der Einsatz von chemischen Stoffen auf Friedhöfen aus Umweltgründen verboten sei. Das Einfrieren des Leichnams scheide aus Pietätsgründen aus. Die Beerdigung des Mannes ist laut Gericht zwischenzeitlich erfolgt.