Pornos gedreht: Kündigung von fränkischer Erzieherin rechtens

21.4.2015, 18:02 Uhr

Nach Angaben der Nachrichtenagentur epd sah das Gericht in dem privaten Verhalten der 38-Jährigen eine „schwerwiegende sittliche Verfehlung“, die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie „im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht“. Damit sei die Kündigung rechtens.

Die 38-Jährige, die vor ihrer Kündigung mehr als 15 Jahre beim evangelischen Sozialwerk beschäftigt war, hatte bereits vor dem Arbeitsgericht Augsburg geklagt und verloren. Bereits in der ersten Instanz hatte das Gericht allerdings festgestellt, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht zulässig war, eine fristgerechte jedoch schon.

Die Klägerin zeigte sich vom Ausgang des Prozesses enttäuscht, ihre Nebentätigkeit will sie aber wohl dennoch nicht aufgeben. "Die Julia macht weiter, wenn sie verliert, die zieht das bis zum Ende durch", hatte ihr Ehemann laut epd-Angaben bereits in der Beratungspause vor der Urteilsverkündung angekündigt. Ganz leicht werden dürfte das allerdings nicht: Das Gericht hat in seinem Urteil eine weitere Berufung ausgeschlossen.

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