Prozess um Luxus-Kita: Muss die Stadt den Platz zahlen?

21.7.2016, 12:43 Uhr

Muss eine Kommune Kosten für eine überteuerte, private Kita übernehmen? Diese Frage beschäftigt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Ansbach. Das Gericht spricht von einem Musterverfahren - und ein folgenreiches Urteil bahnt sich an. Das Gericht hat nämlich in einem Vergleichsvorschlag Ende November bereits angedeutet, der klagenden Familie recht geben zu wollen.

Die junge Familie (die Mutter Zahnärztin, der Vater Angestellter) hatte ihren kleinen Sohn in einer teuren, privaten Kinderkrippe angemeldet - für 1380 Euro im Monat. Sie gab an, die zuvor von der Stadt angebotenen Plätze bei einer Tagesmutter seien entweder zu weit weg gewesen oder hätten zu kurze Betreuungszeiten gehabt. Ein angebotener Platz in einer städtischen Krippe sei zu spät gekommen. Darum fordert die Familie den Differenzbetrag von knapp 1000 Euro von der Stadt zurück. Der teuerste städtische Kita-Platz kostet etwas über 400 Euro im Monat.

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Der Verwaltungsgerichtshof sah in seiner bislang geäußerten Rechtsauffassung - anders als das Verwaltungsgericht München in erster Instanz - die Forderung als berechtigt an und geht davon aus, dass eine Familie das Recht hat, sich zwischen einem Platz bei einer Tagesmutter und einem Kita-Platz entscheiden zu dürfen.

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Unter-Drei-Jährige sieht nach bisheriger Auffassung des Senats eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Alternativen vor - eine Auffassung, die nach Angaben der Anwältin der Familie selbst die Klägerseite überraschte. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Kommunen in Bayern haben. Das Gericht spricht von einem "Musterverfahren" und hat bereits angekündigt, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuzulassen.

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