Stadtrat entscheidet: Circus Krone darf in Ansbach auftreten

13.3.2019, 18:24 Uhr
Ein Nashorn in der Manege, wie hier beim Gastspiel in Neustadt an der Aisch, gehört zum Standardprogramm des Circus Krone.

© Harald Munzinger Ein Nashorn in der Manege, wie hier beim Gastspiel in Neustadt an der Aisch, gehört zum Standardprogramm des Circus Krone.

Ist das noch zeitgemäß? Noch immer - wir schreiben das Jahr 2019 - touren große Zirkusbetriebe durch die Welt und lassen neben Clowns und Artisten auch Wildtiere in der Manege auftreten. Die Zuschauerzahlen geben den Schaustellern auch heute noch recht, allerdings wächst allernorts auch der Widerstand: Tierschützer sehen das Treiben der Zirkusse zunehmend kritisch, immer öfter gelingt es ihnen, zahlreiche Unterstützer für ihre Proteste zu mobilisieren - so wie zuletzt auch im Oktober in Nürnberg.

Auch in Ansbach ist nun eine Diskussion um Tierwohl- und leid entbrannt, denn der große Circus Krone hat sich für die letzten beiden Oktoberwochen 2019 angekündigt, unter anderem auch mit Tigern und Löwen. Der Stadtrat hatte allerdings im Juni bereits entschieden, kommunale Flächen nur noch dann an Zirkusbetriebe vermieten zu wollen, wenn diese keine Wildtiere mit sich führen - wogegen der Circus Krone sich mit einem Eilantrag juristisch zur Wehr setzte. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab ihm schließlich recht, ließ dem Stadtrat aber noch die Option offen, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

 

Und genau um diese Frage ging es am Dienstagabend im Kulturzentrum am Karlsplatz, vor dessen Eingang sich einige Demonstranten versammelt hatten. 16 Stadträte sprachen sich - so berichtet es das Nachrichtenportal Ansbach Plus - bei einer Abstimmung für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts aus und 18 dagegen - eine knappe Mehrheit also. Oberbürgermeisterin Carda Seidel hatte für eine Beschwerde gestimmt, ihr gegenüber standen aber die Fraktionen von SPD, CSU und Freien Wählern. 

Dem Gastspiel des Circus Krone in Ansbach steht nun erst einmal nichts mehr weg.

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