Urteil: Diakonie darf Porno-Sternchen nicht fristlos kündigen

22.10.2014, 13:10 Uhr
Weil sie Pornos drehte, die im Internet auftauchten, wurde einer Erzieherin gekündigt.

© colourbox.de Weil sie Pornos drehte, die im Internet auftauchten, wurde einer Erzieherin gekündigt.

Denn das Gericht in Donauwörth entschied am Mittwoch: Die Kündigung an sich ist zwar rechtens, nicht aber wenn sie außerordentlich, sprich fristlos vollzogen wird. "Julia Pink", wie sich die 38-jährige Erzieherin als Porno-Sternchen nennt, ist damit nicht unzufrieden. Dem Evangelischen Pressedienst (EPD) sagte sie nach der Urteilsverkündung: "Ich werde auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen."

Nach kirchlichem Arbeitsrecht, so die Argumentation der Diakonie, stellt das Drehen von Pornos eine "Pflichtverletzung im außerdienstlichen Bereich" dar. Obwohl sie ihren pikanten Nebenjob nicht angemeldet hatte, hatte die Erzieherin nur mit einer Abmahnung gerechnet, nicht aber mit einer Kündigung. "Ich weiß nicht, warum mein Nebenjob nicht mit den christlichen Werten der Kirche vereinbar sein soll", so "Julia Pink" gegenüber dem EPD.

Nach dem Urteil sind die beiden außerordentlichen Kündigungen vom Mai und Juni nicht wirksam, wohl aber die ordentliche Kündigung aus dem Juni. Somit endet das Arbeitsverhältnis am 30. November 2014. Bis dahin, so das Gericht, sei eine Weiterbeschäftigung zumutbar. Nach der Verhandlung stellt sich "Julia Pink" noch vor laufenden Kameras die Gretchenfrage: "Pornos gucken ist anscheinend ok, Pornos drehen nicht. Sind das die christlichen Werte der Kirche?"

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