Urteil: Elektrozaun um Oettinger Forst muss weichen

27.6.2012, 17:46 Uhr
Urteil: Elektrozaun um Oettinger Forst muss weichen

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Ein mehr als zehn Kilometer langer Elektrozaun um den Oettinger Forst im Süden Mittelfrankens muss abmontiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Mittwoch entschieden – und damit eine Klage des Waldbesitzers Albrecht Fürst zu Oettingen abgewiesen.

Der Privatwaldbesitzer, dem große Waldflächen in Nordschwaben und im Süden Mittelfrankens gehören, hatte gegen die Anordnung des Landratsamtes Ansbach geklagt, die 80 Zentimeter hohe Drahtbarriere abzubauen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts stellt der Elektrozaun eine „rechtlich nicht zulässige Sperre“ dar.

Landratsamt hat korrekt gehandelt

Das Landratsamt habe daher korrekt gehandelt, als es von dem Fürsten verlangt habe, den Zaun abzubauen. Nur in einem Wald ohne solche Barriere sei das Recht auf Betretung der freien Natur gesichert, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Richter räumten zwar ein, dass unter bestimmten Voraussetzungen Sperren in der freien Natur errichtet werden dürften.

Ein solche Voraussetzung liege hier aber nicht vor. Der prominente Waldbesitzer hat in der bereits seit Monaten laufenden Auseinandersetzung immer wieder damit argumentiert, es handle sich bei der Absperrung um einen „Wildschadens-Abwehrzaun“, der wie ein Weidezaun nicht als unzulässige Sperre anzusehen sei. Er sei notwendig, um Wildschäden auf angrenzenden Ackerflächen zu verhindern.

Außerdem gebe es 51 Öffnungen und Einhängetore, um die Absperrung passieren zu können. Der zehn Kilometer lange Zaun ist bereits der zweite seiner Art im Oettinger Forst. Als der blaublütige Eigentümer des Waldes dort im Sommer 2008 den ersten Abwehrzaun gegen Schwarzwild errichten ließ und dafür den Segen des Landratsamts Donau-Ries erhielt, sah der Bund Naturschutz (BN) darin einen bayernweit einmaligen Präzedenzfall. Mache diese Genehmigungspraxis Schule, sei zu befürchten, dass zahlreiche Wälder mit hohem Wildschweinbestand künftig eingezäunt würden.

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