Verkaufsoffener Sonntag: Urteil für Stadt Ansbach erwartet

8.8.2018, 18:57 Uhr
Die Stadt Ansbach erlaubt in ihrer Verordnung, dass während eines Street Food Festivals die Läden im gesamten Stadtgebiet geöffnet haben dürfen. Der VGH sieht dies jedoch anders.

© Ansbach Inside Die Stadt Ansbach erlaubt in ihrer Verordnung, dass während eines Street Food Festivals die Läden im gesamten Stadtgebiet geöffnet haben dürfen. Der VGH sieht dies jedoch anders.

Die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeiternehmer-Bewegung (KAB) hatten das Normenkontrollverfahren angestrengt. Es richtet sich gegen eine entsprechende Verordnung der Stadt Ansbach zur Regelung verkaufsoffener Sonntage. Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Verhandlungstags gerechnet. Eine Grundsatzentscheidung werde nicht gefällt, sagte eine Sprecherin. Es gehe ausschließlich um die städtische Verordnung von Ansbach.

Die Stadt Ansbach erlaubt in ihrer Verordnung, dass während eines Street Food Festivals, eines Stadtfestes und eines Martinimarkts die Läden im gesamten Stadtgebiet geöffnet haben dürfen. In einer Eilentscheidung hatte der VGH im März dieses Jahres auf Antrag von Verdi die Verordnung in Ansbach außer Kraft gesetzt. Damals erklärten die Richter, dass nicht alle Geschäfte im Stadtgebiet während des Street Food Festivals geöffnet haben dürfen. Denn dieses solle nur auf einzelnen Plätzen der Altstadt stattfinden, somit sei der Bezug der offenen Läden in den restlichen Teilen von Ansbach zum Fest nicht gegeben.

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