Vier Jahre Haft für tödlichen Schubser in Bechhofen

5.2.2016, 17:30 Uhr
In der Gunzenhausener Straße in Bechhofen musste der 65-Jährige sein Leben lassen. Ob der Mann einen Streit schlichten wollte, ist unklar.

© News5 / Goppelt In der Gunzenhausener Straße in Bechhofen musste der 65-Jährige sein Leben lassen. Ob der Mann einen Streit schlichten wollte, ist unklar.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 65 Jahre alten Mannes im mittelfränkischen Bechhofen muss ein 24-Jähriger für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Ansbach verurteilte den Mann am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der damals Betrunkene hatte den 65-Jährigen im Juli 2015 so stark geschubst, dass dieser stürzte und mit dem Hinterkopf auf eine Bordsteinkante fiel. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er noch am Tatort starb.

Der Vorsitzende Richter Claus Körner sagte bei der Urteilsbegründung: "Wir haben hier die Ahndung einer völlig sinnlosen Tat." Es habe für sie auch kein Motiv gegeben. Der 24-Jährige sei lediglich frustriert und aggressiv gewesen, weil seine Freundin ihn verlassen hatte. Daher habe er Streit gesucht und den 65-Jährigen gezielt gestoßen.

Der Angeklagte hatte die Tat beim Prozessauftakt gestanden und Reue gezeigt. In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte er erneut: "Ich möchte mich von ganzem Herzen bei der Familie entschuldigen."

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß etwas unter der Forderung der
Staatsanwältin. Diese hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und sechs Monate Haft verlangt. "Der Angeklagte hat bewusst und ganz gezielt das Opfer angegriffen", sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidigung hatte dagegen gefordert, dass der 24-Jährige nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. "Schubsen ist per se ungefährlich", sagte der Anwalt. Der 24-Jährige habe zuvor auch schon seine Freunde geschubst, und die habe er auch nicht verletzen wollen.

Ob der 65-Jährige vor dem Angriff einen Streit schlichten wollte, blieb im Prozess unklar. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage zunächst davon ausgegangen.

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