Zwölf Stämme: Eltern erhalten Sorgerecht vorerst nicht zurück

24.9.2013, 17:02 Uhr
In Klosterzimmern lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme". Den erwachsenen Mitgliedern wurde teilweise das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen.

© dpa In Klosterzimmern lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme". Den erwachsenen Mitgliedern wurde teilweise das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen.

Ein Teil der Kinder der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ bleibt wegen der Prügelvorwürfe zunächst in Pflegefamilien. Das Amtsgericht Ansbach bestätigte den vorläufigen teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, sollen vor einer endgültigen Entscheidung Familienpsychologen Gutachten erstellen. „Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen“, sagte Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger. Weitere Verfahren um den Sorgerechtsentzug laufen beim Amtsgericht im schwäbischen Nördlingen. Dort ist noch keine Entscheidung gefallen.

Die Polizei hatte Anfang September 40 Kinder aus den beiden Glaubensgemeinschaften auf dem Gutshof Klosterzimmern in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) und im mittelfränkischen Wörnitz (Kreis Ansbach) geholt. Bei einem Kind hatte der Familienrichter den Sorgerechtsentzug bereits aufgehoben. Die betroffenen Eltern seien nur bei den „Zwölf Stämmen“ zu Besuch gewesen. Die anderen 39 Kinder und Jugendlichen sind noch bei Pflegeeltern.

Das Amtsgericht Ansbach entschied nun, nachdem die Eltern, die Kinder und frühere Mitglieder der Sekte angehört wurden. Aussteiger hatten darüber berichtet, dass Jungen und Mädchen bei der Sekte geschlagen werden. Solche Vorwürfe gibt es schon lange.

Das Gericht entschied auch auf Grundlage eines „Erziehungshandbuchs“ der Sekte, in dem es an einer Stelle um die „die Züchtigung der Kinder mit der Rute“ geht. Videoaufnahmen eines RTL-Journalisten, der die Kindesmisshandlung dokumentiert hatte, wurden von Gericht ebenfalls als Beweis herangezogen.

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