Auch in Bayern gibt es Kinderehen - Reform gefordert

15.9.2016, 06:00 Uhr
Auch in Bayern gibt es Kinderehen - Reform gefordert

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In Bayern hat Simone Strohmayr, frauenpolitische Sprecherin der SPD im Landtag, die Staatsregierung nach aktuellen Zahlen gefragt. Im Freistaat sind es 161 minderjährige Mädchen, die als verheiratet gelten. 21 der Mädchen sind jünger als 16 und sieben sogar unter 14 Jahre alt. Konkrete Angaben über das Alter der Ehemänner gibt es nicht.

Strohmayr kritisiert, dass die Behörden auch nicht wissen, wie viele der Kinderbräute hier bei uns weiterhin bei ihren Ehemännern leben. Es sei lediglich klar, dass die unter 14-jährigen Mädchen vom Jugendamt in Obhut genommen und nicht mit einem eventuell in Deutschland lebenden Ehemann wieder zusammengeführt werden. "Was ist mit den übrigen 154 Mädchen, die unter dubiosen Umständen und womöglich gegen ihren Willen verheiratet wurden?", fragt Strohmayr. Um die kümmere sich die Staatsregierung überhaupt nicht.

Verschärfung des Gesetzes

Die SPD-Abgeordnete fordert eine Verschärfung des Ehegesetzes. Die promovierte Juristin sieht dringenden Änderungsbedarf: Im Eherecht gilt bislang strikt das Recht der Herkunftslandes. "Wir sind in Deutschland und hier müssen unsere Gesetze Vorrang haben", betonte Strohmayr.

Für Aufsehen hatte vor kurzem der Fall einer 15-jährigen Syrerin gesorgt. Das Jugendamt in Aschaffenburg erkannte die Ehe des Mädchens mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin nicht an. Das Oberlandesgericht in Bamberg hob diese Entscheidung kurz darauf wieder auf. Nun liegt die Angelegenheit dem Bundesgerichtshof vor.

Strohmayr betont: "Ich kann nicht verstehen, wie bei Verfahren wie in Bamberg die Ehe einer Minderjährigen anerkannt wird. Das Alter für eine Heirat muss auf 18 Jahre hochgesetzt werden."

Professor Mathias Rohe, Leiter des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa, sieht das ein wenig anders: "Wir müssen nicht zwingend das Mindestalter auf 18 Jahre anheben, wie von der Politik jetzt gefordert." Es sei doch möglich, Ehen ab 16 Jahren zuzulassen - "aber eben nur im Einzelfall, unter Aufsicht der Jugendbehörden".

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