Augsburger Polizistenmord: Lebenslange Haft für Angeklagten

27.2.2014, 10:42 Uhr
Augsburger Polizistenmord: Lebenslange Haft für Angeklagten

© dpa

Wegen des Mordes an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth muss ein 58-Jähriger voraussichtlich für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg verhängte am Donnerstag gegen den bereits wegen eines Polizistenmordes im Jahr 1975 vorbestraften Mann die Maximalstrafe, die das deutsche Recht hergibt. Die Strafkammer verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft und ordnete zugleich die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Wenige Minuten nach Beginn der Verkündung des Urteils kam es zum Eklat, als der 58-Jährige von einer Vorverurteilung sprach und das Urteil als „Kloake“ beschimpfte. Das Gericht verwies den Mann daraufhin wegen seiner „lautstarken und unflätigen Bemerkungen“ des Saales. Nachdem der Polizistenmörder von den zu seiner Bewachung abgestellten Polizisten aus dem Saal geführt wurde, setzte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner die Urteilsbegründung fort.

Wiesner stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dies heißt, dass der 58-Jährige auch ohne Sicherungsverwahrung nicht schon nach 15 Jahren mit Bewährung rechnen könnte und auf jeden Fall wohl mehr als 20 Jahre in Haft sitzen müsste.

Nach Überzeugung der Richter hatte der 58-Jährige den 41 Jahre alten Polizisten gemeinsam mit seinem Bruder nach einer Verfolgungsjagd bei einer wilden Schießerei im Augsburger Stadtwald förmlich hingerichtet. Der Kammervorsitzende sprach von einer „Exekution“ mit einer Salve aus dem Schnellfeuergewehr.

Das Verfahren gegen den Bruder wurde vor einigen Wochen abgetrennt, weil der 60-Jährige wegen seiner Parkinson-Erkrankung während des Prozesses verhandlungsunfähig wurde. Der Prozess gegen ihn soll in den nächsten Monaten von vorne beginnen, sofern sich sein Gesundheitszustand bessert.

Der 58-Jährige wurde auch wegen mehrerer Raubüberfälle und schweren Waffendelikten verurteilt. Ferner wurde er des versuchten Mordes schuldig gesprochen, denn die Kollegin des getöteten Beamten überlebte die nächtliche Schießerei nur mit viel Glück. Eine Kugel hätte sie fast ins Rückenmark getroffen. Doch das Geschoss prallte an dem an ihrem Gürtel befestigten Reservemagazin ihrer Dienstpistole ab. Durch eine in dem Magazin explodierte Patrone wurde die Polizistin leicht verletzt.

Der 58-Jährige hatte bereits im Jahr 1975 bei Augsburg einen Polizisten ermordet und deswegen knapp 20 Jahr im Gefängnis gesessen. Wie bei dem Mord an Vieth im Oktober 2011 soll der Mann damals einen Raubüberfall geplant und dabei von einer Streife gestört worden sein.

Die Augsburger Strafkammer folgte mit dem Urteil in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie waren der Ansicht, der ältere Bruder habe mit einem unbekannten weiteren Mann Vieth umgebracht.

Das Gericht hatte in dem Prozess mehr als ein Jahr lang zahlreiche Zeugen und Gutachter gehört, manche sogar mehrfach. Der 58-Jährige und sein Bruder wurden durch eine Reihe von DNA-Spuren und weitere Indizien belastet. In ihrem Umfeld wurde ein ganzes Waffenarsenal, teils mit Kriegswaffen, sichergestellt. Gutachter des Bundeskriminalamtes konnten nachweisen, dass beschlagnahmte Kalaschnikow-Schnellfeuergewehre mit dem Verbrechen an Vieth in Zusammenhang stehen.

Der Artikel wurde zuletzt am 27. Februar um 10.56 aktualisiert.

 

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