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Offiziell heißt der Fiskalpakt „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion“. Er verpflichtet die Unterzeichner – alle EU-Staaten bis auf Großbritannien und Tschechien – zu strikter Haushaltsdisziplin. Maximal 60 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) sollen sie an Schulden haben.
Die Ausgaben dürfen nur noch um 0,5 Prozent des BIP höher sein als die Einnahmen. Eine verpflichtende Schuldenbremse soll in der jeweiligen nationalen Verfassung festgeschrieben werden. Verstößt ein Land gegen die Regeln, drohen Sanktionen. Nur durch ausdrückliches Mehrheitsvotum der Unterzeichner können diese automatischen Mechanismen gestoppt werden.
Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Am Wochenende gingen jedoch etliche Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Vertrag sollte ab 2013 in Kraft treten.
Christian Schmidt, Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, hat als stellvertretender CSU-Parteivorsitzender mit der Opposition über die Zustimmung zum Fiskalpakt verhandelt. Auch bei der Parlamentsdebatte am Freitag hat er – natürlich für den Fiskalpakt – gesprochen. Die Zweidrittelmehrheit im Bundestag wurde mit 491 von 620 Abgeordneten erreicht. Auch der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) oder dauerhafte Euro-Rettungsschirm wurde gebilligt.
Jedoch stimmten auch Abgeordnete gegen die Empfehlungen ihrer Partei, wie Uwe Kekeritz. Der kleine Parteitag der Grünen, der Länderrat, hatte – nach knapper Abstimmung – für den Fiskalpakt entschieden und den Grünen Abgeordneten ein Ja nahegelegt. Kekeritz entschied anders. „Es fällt mir nicht leicht, heute entgegen der Empfehlung meiner Partei abzustimmen und den Fiskalpakt abzulehnen,“ sagte Kekeritz am Freitag. „Ich habe aber verfassungsrechtliche Bedenken und kann einem potenziell grundgesetzwidrigen internationalen Vertrag nicht zustimmen.“
Mit 81,2 Prozent seines Bruttoinlandproduktes ist Deutschland derzeit verschuldet, weniger als 60 Prozent dürfen es laut dem Fiskalpakt sein. Das galt auch bisher, erinnert Christian Schmidt an die Regelungen des Maastricht-Vertrages. Die dort festgelegte Grenze zur Neuverschuldung von maximal drei Prozent des BIP unterschreite Deutschland derzeit deutlich.
Eigentlich könne man nicht gegen den Fiskalpakt sein, findet Christian Schmidt. Er sei nichts anderes als die nationale Schuldenbremse, die ab 2016 für den Bund in vollem Ausmaß gilt, ab 2020 für die Länder. Nur gebe es bei dieser keine Sanktionen, bei der europäischen schon, so Schmidt.
Wenn die anderen europäischen Staaten sich dem Fiskalpakt unterwerfen, dann muss das für Schmidt genauso Deutschland. „Wir werden uns auch national einschränken müssen. Es kann nicht angehen, dass wir von anderen verlangen, sich einer Überprüfung, einem Controlling, zu unterziehen, und wir tun das nicht.“ Das sagte Schmidt bei der Parlamentsdebatte.
Gegen das Sparen ist auch der Grüne Uwe Kekeritz nicht grundsätzlich: „Schuldenabbau ist wichtig und dringend notwendig. Schulden liefern die Staaten den Finanzmärkten aus und das ist undemokratisch. Aber ein zu krasses Sparen schadet am Ende mehr, als es nutzt. Wenn die Wirtschaft einbricht, lassen sich die Probleme erst recht nicht lösen.“
Christian Schmidt hält die Sparvorgaben für machbar. „Wir können unseren Beitrag leisten.“ Unmittelbar werde er die Bürger nicht stärker belasten, sondern nur mittelfristig, sollte der Pakt nicht wirksam werden. Auf Dauer dürfe man nicht mehr Geld ausgeben, als man hat, sagt Schmidt. Dann seien auch mittelfristig die Ziele des Pakts erreichbar. Bayern habe seit acht Jahren keine neuen Schulden gemacht und komme mittlerweile auf etwa 60 Prozent Schulden im Verhältnis zum BIP. „In Bayern geht es den Leuten trotzdem gut“, sagte Schmidt.
„Bei der Umsetzung des Fiskalpakts sind die Kommunen echte Sieger“, so Schmidt. Der Bund habe zugesagt, die Eingliederungshilfen für Schwerbehinderte und die Grundsicherung zu übernehmen und einiges mehr.
Christian Schmidt hält den Fiskalpakt nicht für verfassungswidrig, anders der Grüne Uwe Kekeritz. „Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen zum Fiskalpakt nicht sauber gearbeitet. Sie hätte besser den Bundestag, wie es Karlsruhe erst jüngst bestätigt hat, frühzeitig einbinden sollen. Die in meinen Augen problematische Einbindung der Kommission im Pakt hätte dann sicher vermieden werden können,“ führt Kekeritz aus. „Außerdem sind die Schuldenregeln des Fiskalpakts gar nicht in Gefahr. Schon heute sind sie und bleiben unmittelbar gültiges europäisches Recht. Den Pakt braucht es überhaupt nicht. Er dient nur dazu, Merkels Truppe zusammenzuhalten“, fügt er an.
Das sieht Christian Schmidt anders. Die wirtschaftlichen Kosten wären ohne die Maßnahmen sehr viel höher, ist er sich sicher. Es gebe außerdem ein hohes Risiko, dass „uns Europa etwas um die Ohren fliegt“. „Wir wollen keine Inflation, sonst zahlt es der Bürger.“

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