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Hecken sind nach dem Naturschutzgesetz geschützt. Für private Gärten gelten die Schutzbestimmungen nicht, wohl aber für Hecken in der freien Landschaft, zum Beispiel auf ökologischen Ausgleichsflächen der Gemeinden oder für Flurbereinigungshecken.
Zurückgeschnitten werden dürfen sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht von März bis Oktober. Dann geht der Vogelschutz vor. Auch danach sollen sie so gestutzt werden, dass sie ihre Funktion als Lebensraum für viele Tiere behalten, erklärt Otto Schmitt, Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Neustadt. Nur 20 Prozent dürfen auf Stock gesetzt, also massiv gestutzt werden. Der Rest muss in den Folgejahren nach und nach passieren. Denn die Hecke braucht nach einem so massiven Eingriff einige Zeit, um sich zu erholen.
Dass gestutzt wird, darauf drängen die Landwirte, wenn das wuchernde Grün sie behindert, wenn sie auf ihre Äcker fahren oder dort arbeiten wollen. Wenn das nicht rechtzeitig geschieht, greift mancher zu anderen Mitteln, wie zum Beispiel in Buchheim zu erfahren war. Versehentlich wird beim Mähen die Hecke mit gekappt oder ein Teil der Ausgleichsfläche umgepflügt. Manche Bäume verschwinden über Nacht auch ganz.
Zu richtigen Zeit und in Maßen ist das kein Problem, einfach ganze Hecken auf Stock setzen oder entfernen geht nicht. „Alles,was unter dieBeseitigung von Lebensräumen fällt, darf nicht sein.“ Wie Otto Schmitt weiter erklärt, sei das erst einmal ein privatrechtliches Problem, zwischen Landwirt und dem Eigentümer der Hecke, in den meisten Fällen die Stadt. „Wenn etwas festgestellt wird, dann gehen wir zuerst auf den Eigentümer zu“, sagt der Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde.
Je nach Fall muss dann Ersatz beschafft werden oder ein neuer Lebensraum versetzt angelegt werden. Ein Bußgeld sei eigentlich immer fällig, sagt Schmitt. Das kann bis zu 25 000 Euro betragen. Nur selten bekommt das Landratsamt aber mit, wenn Hecken zu stark zu Leibe gerückt wurde. Manchmal rufen Spaziergänger an, erzählt Schmitt, wenn sie bemerkt haben, dass eine Hecke plötzlich nicht mehr da ist.
Die ideale Lösung wäre, meint Schmitt, wenn der Landwirt selbst für die Heckenpflege zuständig ist und für seinen Aufwand sogar Fördergelder bekommt. Um nach der Landschaftspflegerichtlinie Fördermittel vom Bayerischen Umweltministerium zu bekommen, müssen die Hecken allerdings biotopkartiert sein. Dafür ist der Landkreis zuständig. Die Hecke muss bestimmte Kriterien erfüllen, abwechslungsreich sein, ein besonders guter Lebensraum für Tiere.
Das ist bei einigen Hecken in Oberntief auch der Fall. Die Landwirte pflegen sie nach den Landschaftspflegerichtlinien. Die anderen müssen sie seit Jahren aber auch selbst schneiden und sind nicht zufrieden damit. Die Äcker sind von der Stadt gepachtet und die angrenzenden Hecken auf städtischem Grund. „Es ist den Bauern versprochen worden,“ erinnert Oberntiefs Ortsteilbeauftragter Ulrich Sauer an einen Besuch der stellvertretenden Bürgermeister, Dieter Hummel und Jürgen Heckel, im vergangenen Jahr.
Von einer Bezahlung über Hand- und Spanndienste war da die Rede. Lieber wäre Sauer die Praxis, wie sie vor Jahren noch üblich war. Die Stadt übernimmt mit den großen Maschinen das Schneiden und die Bauern räumen das Grüngut mit dem Frontlader weg, unentgeltlich. Bald soll es eine Ortsteilsprecher-Sitzung geben. Da soll dann genaueres besprochen werden.
