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Wuchernde Hecken als Zankapfel

Landwirte fühlen sich gestört, dürfen aber nur begrenzt zur Motorsäge greifen - 11.11. 12:59 Uhr

BAD WINDSHEIM/BUCHHEIM  - „Die Hecken wachsen in die Äcker rein.“ Solche Klagen kann man der­zeit des Öfteren hören. Zum Beispiel in Buchheim oder im Bad Winds­heimer Ortsteil Oberntief. Gehören die Äcker nicht ihnen selbst, dürfen die Landwirte nicht einfach selbst Hand anlegen.

Hecken wieder auf Stock setzen, also stark zurückschneiden: Wann und wie das gemacht werden darf, regelt – außer in privaten Gärten – das Naturschutzgesetz.
Hecken wieder auf Stock setzen, also stark zurückschneiden: Wann und wie das gemacht werden darf, regelt – außer in privaten Gärten – das Naturschutzgesetz.
Foto: Hagen Gerullis
Hecken wieder auf Stock setzen, also stark zurückschneiden: Wann und wie das gemacht werden darf, regelt – außer in privaten Gärten – das Naturschutzgesetz.
Hecken wieder auf Stock setzen, also stark zurückschneiden: Wann und wie das gemacht werden darf, regelt – außer in privaten Gärten – das Naturschutzgesetz.
Foto: Hagen Gerullis

Hecken sind nach dem Naturschutzgesetz geschützt. Für private Gärten gelten die Schutzbestimmungen nicht, wohl aber für Hecken in der freien Land­schaft, zum Beispiel auf ökologischen Ausgleichsflächen der Gemeinden oder für Flurbereinigungshecken.
 

Zu­rückgeschnitten werden dürfen sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht von März bis Oktober. Dann geht der Vo­gelschutz vor. Auch danach sollen sie so gestutzt werden, dass sie ihre Funktion als Lebensraum für viele Tiere behalten, erklärt Otto Schmitt, Sachgebietslei­ter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Neustadt. Nur 20 Prozent dürfen auf Stock gesetzt, also massiv gestutzt werden. Der Rest muss in den Folgejahren nach und nach passieren. Denn die Hecke braucht nach einem so massiven Ein­griff einige Zeit, um sich zu erholen.

Dass gestutzt wird, darauf drängen die Landwirte, wenn das wuchernde Grün sie behindert, wenn sie auf ihre Äcker fahren oder dort arbeiten wol­len. Wenn das nicht rechtzeitig ge­schieht, greift mancher zu anderen Mitteln, wie zum Beispiel in Buch­heim zu erfahren war. Versehentlich wird beim Mähen die Hecke mit ge­kappt oder ein Teil der Ausgleichsflä­che umgepflügt. Manche Bäume ver­schwinden über Nacht auch ganz.


Zu richtigen Zeit und in Maßen ist das kein Problem, einfach ganze He­cken auf Stock setzen oder entfernen geht nicht. „Alles,was unter dieBesei­tigung von Lebensräumen fällt, darf nicht sein.“ Wie Otto Schmitt weiter erklärt, sei das erst einmal ein privat­rechtliches Problem, zwischen Land­wirt und dem Eigentümer der Hecke, in den meisten Fällen die Stadt. „Wenn etwas festgestellt wird, dann gehen wir zuerst auf den Eigentümer zu“, sagt der Sachgebietsleiter der Un­teren Naturschutzbehörde.

Je nach Fall muss dann Ersatz beschafft wer­den oder ein neuer Lebensraum ver­setzt angelegt werden. Ein Bußgeld sei eigentlich immer fällig, sagt Schmitt. Das kann bis zu 25 000 Euro betragen. Nur selten bekommt das Landrats­amt aber mit, wenn Hecken zu stark zu Leibe gerückt wurde. Manchmal rufen Spaziergänger an, erzählt Schmitt, wenn sie bemerkt haben, dass eine Hecke plötzlich nicht mehr da ist.

Die ideale Lösung wäre, meint Schmitt, wenn der Landwirt selbst für die Heckenpflege zuständig ist und für seinen Aufwand sogar Förder­gelder bekommt. Um nach der Land­schaftspflegerichtlinie Fördermittel vom Bayerischen Umweltministeri­um zu bekommen, müssen die Hecken allerdings biotopkartiert sein. Dafür ist der Landkreis zuständig. Die He­cke muss bestimmte Kriterien erfül­len, abwechslungsreich sein, ein be­sonders guter Lebensraum für Tiere.

Oberntiefer schneiden selbst

Das ist bei einigen Hecken in Oberntief auch der Fall. Die Land­wirte pflegen sie nach den Land­schaftspflegerichtlinien. Die anderen müssen sie seit Jahren aber auch selbst schneiden und sind nicht zu­frieden damit. Die Äcker sind von der Stadt gepachtet und die angrenzen­den Hecken auf städtischem Grund. „Es ist den Bauern versprochen worden,“ erinnert Oberntiefs Orts­teilbeauftragter Ulrich Sauer an ei­nen Besuch der stellvertretenden Bürgermeister, Dieter Hummel und Jürgen Heckel, im vergangenen Jahr.

Von einer Bezahlung über Hand- und Spanndienste war da die Rede. Lie­ber wäre Sauer die Praxis, wie sie vor Jahren noch üblich war. Die Stadt übernimmt mit den großen Maschi­nen das Schneiden und die Bauern räumen das Grüngut mit dem Front­lader weg, unentgeltlich. Bald soll es eine Ortsteilsprecher-Sitzung geben. Da soll dann genaueres besprochen werden. 



CLAUDIA LEHNER

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