Darum ist Schwimmen im Kanal nicht überall erlaubt

28.7.2016, 13:17 Uhr
Darum ist Schwimmen im Kanal nicht überall erlaubt

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Laut Amt sei leider mit steigenden Temperaturen zu beobachten, dass gegen bestehende Badeverbote in Bundeswasserstraßen verstoßen wird. Es macht daher darauf aufmerksam, dass nach der Badeverordnung das Baden und Schwimmen in bestimmten Bereichen des Main-Donau-Kanals nicht erlaubt ist – insbesondere 100 Meter ober- und unterhalb von Wehr- und Schleusenanlagen, Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten und Brücken. Auch in manchen Stadtgebieten wie Bamberg, Erlangen, Fürth und Nürnberg darf nach Ortsrecht im Kanal nicht gebadet werden.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg weist ebenso
darauf hin, dass die Schifffahrts- und Betriebsanlagen weder betreten noch befahren und dort auch keine Fahrzeuge aller Art abgestellt werden dürfen. Darüber hinaus muss auf das Sperrzeichen am Kanal geachtet werden, das an Stauwehren wegen der dortigen Lebensgefahr aufgestellt ist. Die Sperrung der Schifffahrt durch dieses Zeichen gelte für alle Fahrzeuge, hieß es gestern in einer Mitteilung. Darunter fallen auch kleine Schlauchboote ohne Motor aus dem Supermarkt. Unerheblich ist, ob so ein Fahrzeug zum Angeln oder Fischen benutzt wird. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen: bis zu 50 Euro (Baden in Badeverbotsbereichen), bis 100 Euro (Benutzungsverbot der Betriebsanlagen) und bis 300 Euro (Befahrensverbot).

"Das Schwimmen und Boot fahren in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben", erklärte das Amt. Die Eltern werden eindringlich gebeten, ihre Kinder zu schützen, indem sie diese regelmäßig auf die Gefahren und Verbote hinweisen.

Weitere Infos im Internet unter: http://tinyurl.com/gn3u2tc. Das Schifffahrtsamt Nürnberg ist unter 0911/20000 zu erreichen.

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