Auch in Franken: Grünpfeil nur für Radfahrer wird getestet

8.1.2019, 14:28 Uhr
Die Beschilderung mit dem Zusatz "Nur Radverkehr" soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

© Daniel Reinhardt/dpa Die Beschilderung mit dem Zusatz "Nur Radverkehr" soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

Bei einem grünen Pfeil vor schwarzem Hintergrund müssen Verkehrsteilnehmer kurz anhalten und dürfen dann rechts abbiegen, obwohl die Ampel auf rot steht. Diese Regelung gilt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits seit 1994. Ob es sinnvoll ist, den Grünpfeil in ausgewählten Fällen nur auf den Radverkehr zu beschränken - das testet aktuell die BASt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

In Bayern nehmen derzeit München und Bamberg am Pilotversuch teil. Dort werden an ausgewählten Knotenpunkten entsprechende Verkehrsschilder für die Dauer des Pilotversuchs angebracht. Insgesamt sind neun Städte am Test beteiligt: Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart. An 40 Kreuzungen bundesweit finden Videobeobachtungen des Verkehrs statt. Hauptzweck der Untersuchung ist, festzustellen, ob es für die Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung an manchen Kreuzungen auf den Radverkehr zu beschränken.

Der Grünpfeil nur für Radfahrer: So sieht das Verkehrsschild aus, das aktuell in Bamberg und München getestet wird.

Der Grünpfeil nur für Radfahrer: So sieht das Verkehrsschild aus, das aktuell in Bamberg und München getestet wird. © BASt

Für Autofahrer würde sich dadurch nicht viel ändern: Die übliche Beschilderung des Grünpfeils bliebe bestehen und erlaubt weiterhin das Rechtsabbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Der allgemeine Grünpfeil beträfe weiterhin sowohl Autofahrer als auch Radfahrer . Lediglich der Zusatz "nur Radverkehr" bei einem Verkehrsschild würde das freie Rechtabbiegen ausschließlich Radfahrern gestatten.

Der Pilotversuch startete bereits und soll bis Ende 2019 weiterlaufen. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen soll dann im Jahr 2020  beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entsprechend angepasst werden sollen. Dann könnte das neue Verkehrsschild bald auch an Kreuzungen in Mittelfranken Verwendung finden.  

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