Babyleichen-Prozess: Staatsanwaltschaft plant Revision

25.7.2016, 15:08 Uhr
Babyleichen-Prozess: Staatsanwaltschaft plant Revision

© NEWS5 / Ittig

Der Ankläger forderte im Prozess, die Mutter Andrea G. (45) wegen Mordes aus niederen Motiven zu lebenslanger Haft zu verurteilen, auch sollte die besondere Schwere der Schuld der Frau festgestellt werden. In Bayern bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe, dass verurteilte Straftäter im Durchschnitt fast 22 Jahre hinter Gittern sitzen. Wird die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt, sind es 23 bis 25 Jahre.

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, lastet der Staatsanwalt auch ihrem Ehemann an, dem Angeklagten Johann G.: Dass dieser von den Schwangerschaften nichts mitbekommen haben will, hält der Ankläger für "absolut unglaubwürdig". Auch der 56 Jahre alte Johann G.  wisse, wie sich ein Kind im Mutterleib anfühlt. In seiner Gleichgültigkeit und seiner Gefühllosigkeit  gleiche er seiner Ehefrau Andrea G. — und weil er nichts unternahm, gab er ihr die Sicherheit, nicht erwischt zu werden und einfach weitermachen zu können wie bisher. Als psychische Beihilfe zum Mord wertet dies der Staatsanwalt und beantragte im Prozess eine  Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Frist für die Einlegung einer Revision beträgt vier Wochen. Die Staatsanwaltschaft will nun abwarten, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dann will die Anklagebehörde endgültig entscheiden, ob sie in Revision geht. Vor August ist damit nicht zu rechnen.

Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen zu können, ist ein wichtiger Gedanke des Rechtsschutzes. Unser System unterscheidet zwischen Berufung und Revision.
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil aus erster Instanz. Beispiel: Ein Dieb wird vom Amtsgericht verurteilt, die Berufung findet vor dem Landgericht mit einer neuen Beweisaufnahme statt. Neue Tatsachen und Beweise, zum Beispiel Zeugen, können angeführt werden.

Entscheidet dagegen das Landgericht in erster Instanz, wie hier die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Coburg, gibt es gegen deren Entscheidung keine Berufung. Gegen diese Entscheidungen ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof statthaft. Bei einer Revision findet keine erneute Beweisaufnahme statt, geprüft wird ausschließlich das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.

Die Verteidiger der Mutter und des Vaters hatten bereits zum Prozessende angekündigt, auf eine Revision zu verzichten. In dem Haus in Wallenfels waren acht Babyleichen entdeckt worden: Doch einer der Säuglinge wurde bereits tot geboren, bei drei Kindern konnte die Erlanger Rechtsmedizin die Todesursache nicht feststellen, die Körper waren zu stark verwest. Daher geht die Anklage von vier Tötungen aus.