Bamberg wehrt sich gegen Hallstadter Großprojekt

11.11.2017, 21:24 Uhr
Bamberg wehrt sich gegen Hallstadter Großprojekt

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"Wir werden nicht tatenlos zusehen, dass im Gewerbegebiet, ohne die erforderliche, vorherige interkommunale Abstimmung ein aus der Sicht der Stadt Bamberg derart überdimensioniertes Einzelhandelsvorhaben realisiert werden soll", so Oberbürgermeister Andreas Starke. Mit dieser Aussage bezieht er sich auf den Bebauungsplan der Stadt Hallstadt zur "Neuordnung Ertl-Zentrum". Unter anderem will Hallstadt einen französischen Sportausrüster mit einer Verkaufsfläche von 2.000 Quadratmetern hier ansiedeln. Für die schon länger im Hallstädter Gewerbegebiet ansässigen kleinen Sportgeschäfte könnte das massive Einbußen bedeuten, möglicherweise sogar das Aus. Deshalb wird Bamberg eine Normenkontrolle zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen.

Bereits im August hatte Bamberg schon Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die für das Vorhaben erteilte Baugenehmigung eingereicht. In den vorliegenden Plänen sieht Bambergs OB Starke außerdem eine Rücksichtslosigkeit auf die gute Nachbarschaft der Domstadt zu Hallstadt. Denn, so betont die Stadt Bamberg, sei es ihr Ziel, den innerstädtischen Handel zu schützen.

Sportfachgeschäfte in Bamberg sind rar

Ob der Normenkontrollantrag das Großbauvorhaben in Hallstadt verhindert, ist eine Seite der Medaille. Lang ansässige Ketten, wie Intersport, aber auch Familienbetriebe wie Sport Wittke könnten aufatmen, wenn dem Antrag stattgegeben wird. Leider wollte keiner der Sportmärkte eine Stellung zu dem geplanten Neubau beziehen.

Die andere Seite der Medaille betrifft allerdings die Sportgeschäftslandschaft in der Innenstadt. Ob diese durch einen möglichen Baustopp profitiert und sportverkaufsfördernd gestärkt wird, ist mehr als fraglich. Neben der Sportabteilung im Karstadt gibt es derzeit in der Innenstadt auf dem Sektor Sportartikel lediglich die Kette Runners Point, die aber eher auf Laufsportartikel spezialisiert ist. Zumindest ist zu hoffen, dass im Quartier an der Stadtmauer unter den 40 Geschäften, die hier Platz finden sollen, in Zukunft auch ein Sportfachhandel zu finden ist.

Die Rechtslage laut Baugesetzbuch

Das im Baugesetzbuch verankerte interkommunale Abstimmungsgebot besagt, dass Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind. Nach Auffassung der Stadt Bamberg ist Hallstadt dem nicht nachgekommen. Die Vereinbarung wurde nicht mit der ARGE, der besonderen Arbeitsgemeinschaft der Stadt Bamberg, der Gemeinde Bischberg, der Stadt Hallstadt und des Marktes Hirschaid, abgestimmt. Der freiwillige Zusammenschluss dient insbesondere dazu, solche städtebaulichen Fehlentwicklungen, wie sie nun nach Auffassung der Stadt Bamberg eingetreten sind, zu vermeiden. 

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