Bamberger Chefarzt-Prozess: "Ich bin kein Sexualstraftäter"

29.4.2015, 12:38 Uhr
Auch am vierten Verhandlungstag verteidigt sich der wegen Missbrauchs angeklagte Bamberger Chefarzt weiter eifrig.

© Daniel Karmann (dpa) Auch am vierten Verhandlungstag verteidigt sich der wegen Missbrauchs angeklagte Bamberger Chefarzt weiter eifrig.

Er sei kein Sexualstraftäter, sondern habe allerschlimmstenfalls sein klinisch-medizinisches Interesse über das Selbstbestimmungsrecht der Frauen gestellt - mit diesen Worten verteidigt sich Doktor Heinz W. - und dies will er zeigen, indem er im Gerichtssaal über die Krankengeschichte seiner Patientinnen referiert. Als er dabei auch Bilder zeigt, tituliert einer der Opferanwälte dies als Schweinerei, W.s Verteidiger kontern mit einer Strafanzeige gegen den Nebenkläger.

Auch am vierten Verhandlungssaal setzt Dr. Heinz W. seinen gefäßchirurgischen Fachvortrag fort. In betont sachlichem Ton geht er auf jeden einzelnen Fall der Anklage ein und verliert sich in allgemeinen, medizinischen Erklärungen - die Kluft zwischen seiner Sicht der Dinge, angeblich rein medizinische Behandlungen der Patientinnen, und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, angebliche sexuelle Übergriffe, könnte nicht gewaltiger sein. Die Nachfragen der Richter halten sich in engen Grenzen - und die Juristen verhehlen ihre Verständnisschwierigkeiten nicht.

Heinz W. ist dies freilich bewusst. Er entschuldigt sich bei den Nebenklägerinnen vorab. Nicht weil er sich für schuldig hält, sondern weil seine medizinischen Bilder in einen sexuellen Zusammenhang gebracht wurden. Er sagt es nicht, doch freilich meint er, dass medizinische Laien und unkundige Ermittler letzlich schuld daran sind, dass die Vorwürfe in die Öffentlichkeit gelangt sind und den Frauen seelisches Leid zugefügt wurde. Erneut betont er, dass er weder Dr. Pervers, noch ein Sex-Arzt sei.

Verfahren zieht sich wohl bis in den Sommer

Er sei der festen Überzeugung, dass seine Patienten bei jeder Behandlung immer "bei Bewusstsein" waren. Wenn nachträglich bei den Frauen der Eindruck entstanden ist, dass er sich sexuell an ihnen vergriffen habe, sei dies falsch - daran habe er nie gedacht. Deshalb habe er auch keinen Anlass gesehen, angebliches Beweismaterial, insbesondere die Bilder, zu vernichten.

Die Staatsanwaltschaft, dies haben W.s Verteidiger mehrfach betont, ging völlig übertrieben und übereilt vor - und so landete ein bislang unbescholtener Bürger in U-Haft, die Karriere eines angesehen Arztes war zerstört, die Ehe eines zweifachen Familienvaters belastet.

Die Staatsanwaltschaft habe jedes Vertrauen verspielt, sagt sein Verteidiger Dieter Widmann, Nachfragen der Anklagebehörde, als Dr. W. über einzelne Fälle referiert, lässt er deshalb nicht zu. Und auch als die medizinischen Sachverständigen nachhaken, grätscht er dazwischen - nur wenige Nachfragen werden beantwortet.

Seit vier Verhandlungstagen referiert Dr. W. über medizinische Grundlagen der Gefäßchirugie - mit dem Beginn der Beweisaufnahme und ersten Zeugenvernehmung wird in der nächsten Woche gerechnet, das wäre fünf Wochen nach Prozessbeginn.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich das Verfahren bis in den Sommer ziehen dürfte. Denkbar, dass Dr. W. während des Prozesses aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, dort sitzt er bereits seit August 2014.

4 Kommentare