Mordanklage in Bamberg: Tod durch Konsum von K.o.-Tropfen

24.11.2015, 16:30 Uhr

Die Ermittlungsergebnisse zeichnen mittlerweile ein ungefähres Bild davon, was am 20. Dezember vor einem Jahr in Bamberg passierte. Ein 27-Jähriger zog mit Freunden und Bekannten auf einer Kneipentour durch die Innenstadt, die Gruppe traf dabei auf den Angeklagten. Die Sperrstunde begann. Der 27-Jährige lud zehn bis zwanzig Personen zu sich in die Wohnung ein, viele waren bereits angetrunken - auch der Angeklagte erhielt eine Einladung, nahm eine Flasche hochkonzentriertes Gammabutyrolacton mit in die Räumlichkeiten im Stadtteil Wunderburg.

Von der Flüssigkeit tranken zwei Partygäste. Gammabutyrolacton ist auch als "Liquid Ecstasy" oder "K.o.-Tropfen" bekannt. Beide Personen verloren das Bewusstsein aufgrund des Rausches. Erst der Mitbewohner des Angeklagten erkannte in den frühen Morgenstunden des 20. Dezember den kritischen Zustand der Gäste, löste die Party auf, verständigte den Notarzt.

Der 27-Jährige hatte allerdings einen Atemstillstand und einen irreversiblen Hirnschaden erlitten. Er verstarb an Heiligabend im Klinikum Bamberg. Der 24-jährige Konsument konnte aufgrund rechtzeitiger Beatmung gerettet werden.

Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, die Flasche mit den "K.O.-Tropfen" frei zugänglich auf den Wohnzimmertisch in der Wohnung gestellt zu haben - ohne irgendwen über die Gefahren des Konsums hinzuweisen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Gefählichkeit der Flüssigkeit kannte, wie es in einer Mitteilung heißt.

Weiterhin wird dem Angeklagten zur Last gelegt, keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, als er den sich rapide verschlechternden Gesundheitszustand der Geschädigten bemerkte. Er soll deren Tod in Kauf genommen haben, um eigene Schwierigkeiten mit der Polizei zu vermeiden.

Der tragische Tod des 27-Jährigen zeigt deutlich die großen Gefahren, die von der illegalen Droge GBL ausgehen. GBL wird in der Industrie als Lösungsmittel und Arzneigrundstoff verwendet. Seit einigen Jahren ist seine berauschende Wirkung bekannt und wird in der Drogenszene als „Liquid“ oder „Liquid Ecstasy“ konsumiert. Bereits in geringer Überdosierung kann die Substanz - wie in dem Bamberger Fall - zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand führen. Erhöht wird die Gefahr, wenn zusätzliche Alkohol, Medikamente oder andere Drogen eingenommen werden.