Nötigung: Bamberger Chefarzt muss Geldstrafe zahlen

7.12.2017, 17:40 Uhr
Ein weiterer Chefarzt aus Bamberg wurde nun wegen sexueller Übergriffe verurteilt. Er muss eine Geldstrafe entrichten.

© dpa Ein weiterer Chefarzt aus Bamberg wurde nun wegen sexueller Übergriffe verurteilt. Er muss eine Geldstrafe entrichten.

Jörg C. ist ein intelligenter und eloquenter Mann. Seine früheren Mitarbeiter im Palliativzentrum des Bamberger Klinikums beschreiben ihn als angenehmen Chef, der niemanden von oben herab behandelte. Seine Lässigkeit demonstriert der einstige Chefarzt auch mit seiner Kleidung: Zu den Gerichtsterminen kommt er stets in Jeans und Pullover. Als Palliativmediziner war der heute 46-Jährige für die ärztliche Betreuung Todkranker zuständig, die ihre letzten Monate, Wochen oder Stunden in Würde und möglichst schmerzfrei verbringen wollten. Am dafür nötigen Einfühlungsvermögen mangele es Jörg C. nicht, berichten einstige Weggefährten: Er habe sich weit intensiver um die Patienten gekümmert als andere Chefärzte.

Jörg C. hat aber noch ein anderes Gesicht. Es zeigte sich zum Beispiel dann, wenn er eine neue, junge Sekretärin per E-Mail dazu ermunterte, in Strapsen zur Arbeit zu kommen. Oder wenn er Krankenschwestern in WhatsApp-Nachrichten unvermittelt seine sexuellen Fantasien mitteilte. Mit mehreren Mitarbeiterinnen seiner Station hatte der Familienvater tatsächliche Affären. Deren letzte brachte ihn auf die Anklagebank: Im Dezember 2016 bat er eine medizinische Fachangestellte in einen Nebenraum und forderte sie zum Oralverkehr auf. Die 38-Jährige selbst berichtete, sie habe Jörg C. zwei Mal gesagt, dass sie das nicht wolle, weil sie jetzt einen Freund habe.

Verschärftes Sexualstrafrecht greift

Dann habe sie seinem Drängen nachgegeben, aber nach ein oder zwei Sekunden aufgehört, ohne dass es zum Samenerguss gekommen war. Jörg C. selbst stellte den Ablauf anders dar: Die Sache sei zunächst einvernehmlich gewesen, erst nach dem kurzen Intermezzo habe die Frau ihren Unwillen geäußert. Rechtlich macht das einen großen Unterschied: Im November 2016, wenige Wochen vor dem Vorfall, war das Sexualstrafrecht verschärft worden. Seitdem liegt eine sexuelle Nötigung bereits dann vor, wenn man "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder von dieser an sich vornehmen lässt".

Sind die Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden, gilt es als Vergewaltigung. Im Klartext: Für eine Vergewaltigung sind nach der Reform weder Gewalt noch Drohungen nötig, ein bloßes Überreden zum Geschlechts- oder Oralverkehr kann genügen. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Bamberg, vor der sich Jörg C. verantworten musste, glaubt der Nebenklägerin: Zum einen sei sie immer bei ihrer Aussage geblieben, die weitgehend frei von Widersprüchen sei, erklärt der Vorsitzende Richter Markus Reznik in der Urteilsbegründung. Außerdem habe die 38-Jährige keinen ersichtlichen Grund gehabt, den Arzt, der Bamberg ohnehin verlassen wollte, zu Unrecht zu belasten. Und hätte sie das doch gewollt, dann hätte die juristische Laiin ihm wohl weit Schlimmeres vorgeworfen. Der Fall des Jörg C. ist einer der ersten, bei denen das verschärfte Sexualstrafrecht greift.

14.400 Euro Geldstrafe

Die Bamberger Richter, die sich nicht auf Präzedenzfälle stützen können, wenden das neue Gesetz zurückhaltend an – und bewerten Jörg C.s Tat nicht als Vergewaltigung: "Zum einen muss man die geringe Dauer und Intensität der sexuellen Handlung berücksichtigen", sagt Reznik. "Außerdem hat sich die Nebenklägerin vorher teils ambivalent verhalten: Es kam mehrfach zu sexuellen Kontakten, bei denen sie jedenfalls keinen Unwillen geäußert hat. Von der erheblich erniedrigenden Wirkung, die für eine Vergewaltigung typisch ist, kann man nicht ausgehen."

Deshalb stuft die Kammer das Verhalten des Angeklagten lediglich als minderschweren Fall eines "sexuellen Übergriffs" ein – ein neu geschaffener Straftatbestand, der im Zuge der Strafrechtsverschärfung neu geschaffen wurde. Jörg C. muss 120 Tagessätze zu je 120 Euro, insgesamt 14.400 Euro, Geldstrafe zahlen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten je ein Jahr und drei Monate Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung beantragt, die Verteidigung einen Freispruch.

Die Kammer berücksichtigte auch, dass Jörg C. ohnehin viel verloren hat: seine Familie, seinen guten Ruf, seine geliebte Arbeit, sein Haus, das er verkaufen musste. Als die Vorwürfe gegen ihn öffentlich wurden, unternahm er aus Verzweiflung einen Selbstmordversuch. Seine Tochter wurde derart angefeindet, dass sie die Schule wechseln musste.