Prozess um Bamberger Chefarzt: Aussagen nicht verwertbar?

28.4.2015, 13:29 Uhr
Der Prozess gegen den Chefarzt des Bamberger Klinikums wurde am Dienstag fortgesetzt.

© News5 / Herse Der Prozess gegen den Chefarzt des Bamberger Klinikums wurde am Dienstag fortgesetzt.

Zwölf Frauen soll ein damaliger Chefarzt des Bamberger Klinikums betäubt, ihren nackten Intimbereich abfotografiert und sie teils sexuell missbraucht oder vergewaltigt haben. Aber sind die Aussagen der Frauen überhaupt glaubwürdig? Die Verteidigung des angeklagten Arztes zweifelt das an und beantragt, die Verwertbarkeit der Aussagen durch zwei psychologische Gutachter überprüfen zu lassen.

Der Grund: Die Frauen seien von der Polizei falsch vernommen worden. "Die Vernehmungspersonen hatten keine Spezialkenntnisse bei der Vernehmung von Opferzeuginnen", trägt Rechtsanwältin Katharina Rausch vor. Die angeblich vergewaltigten Frauen hätten von Frauen vernommen werden müssen - und zwar von psychologisch geschulten. Die Tatsache, dass einige von ihnen die Bilder ihres entblößten Intimbereichs von Männern gezeigt bekommen hätten, dürfte viele von ihnen traumatisiert haben. Deshalb hat die Verteidigung Zweifel, ob die Aussagen verwertbar sind.

Verteidiger Dieter Widmann will zudem von der Staatsanwaltschaft wissen, ob diese die intimen Fotos an Personen weitergegeben hat, die nicht berechtigt waren, diese zu sehen. "Solche Bilder müssen aus Gründen des Opferschutzes entweder in einem geschlossenen Umschlag oder gesondert geheftet der Akte beigelegt werden", sagt Widmann und äußert Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaft sich an diese Vorgaben gehalten hat.

Der Angeklagte selbst hat am dritten Prozesstag zudem seinen lange angekündigten PowerPoint-Vortrag gehalten. Darin stellt er wiederum ausführlich dar, wie seine Klinik Beckenvenenleiden behandelt hat. Als er dabei auch auf die Krankengeschichte von Nebenklägerinnen eingeht, bezeichnet Rechtsanwalt Martin Reymann-Brauer dies als "Schweinerei". Der Erlanger Anwalt vertritt sechs der zwölf Nebenklägerinnen. Prof. Dr. Klaus Bernsmann, der dritte Verteidiger des angeklagten Mediziners, hält dies für eine Beleidigung und stellt Strafantrag gegen seinen Kollegen.

Die Präsentation des Chefarztes enthält auch mehrere der inkriminierten Fotos. Während er diese zeigte, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Über die gestelllten Anträge wird in den nächsten Tagen entschieden. Auch dürfen die Prozessbeteiligten den Angeklagten zu seiner Präsentation befragen. Auch dies dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen.

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