Vergewaltigung: Fast acht Jahre Haft für Ex-Chefarzt

17.10.2016, 13:46 Uhr
Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg ist am Montag wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

© dpa Ein früherer Chefarzt des Klinikums Bamberg ist am Montag wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Im April 2015 nahm Heinz W. erstmals im Sitzungssaal 0.107 im Erdgeschoss des Bamberger Landgerichts Platz, nach eineinhalb Jahren Prozessdauer verlässt er diesen Saal, der bis auf den letzten Platz besetzt ist, als verurteilter Sexualstraftäter. Mit ihrem Urteil von sieben Jahren und neun Monaten bleiben die Richter deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 15 Jahren, die Verteidigung hatte Bewährung beantragt. Die Kammer verhängt außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den 51-Jährigen.

Akribisch begründet der vorsitzende Richter das Urteil, immer wieder schüttelt Heinz W. den Kopf, bekundet seinen Unmut. Als er einmal dazwischen ruft, dass wieder sein wissenschaftliches Interesse nicht verstanden wird., verlangt der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld - 400 Euro sollen verhängt werden, weil der Angeklagte "die Stirn habe, ungebührlich durch Zwischenrufe " zu stören. Die Richter hätten ihm während des langen Verfahrens immer zugehört, so sagt der Vorsitzende, er gehe davon aus, dass der Angeklagte sich beherrschen könne. Derart ermahnt, mäßigt sich Heinz W., ein Ordnungsgeld wird nicht verhängt.

Patientinnen missbraucht und fotografiert

Heinz W. hat nach dem Prozess alles verloren. Er, der als Koryphäe auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie galt, sich in Bamberg für die Kirche engagierte, ein zweifacher Familienvater, verheiratet mit einer Ärztin, stolzer Besitzer einer Villa am noblen Bamberger Stephansberg. Ein Mann, der Ansehen und Anerkennung genoss - und im Sommer 2014 plötzlich für Schlagzeilen sorgte, als er in Untersuchungshaft landete und erstmals der Verdacht laut wurde, dass er auf seiner Station Patientinnen und Mitarbeiterinnen missbraucht hat. Von seiner Schuld ist die Strafkammer, die mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen getagt hat, überzeugt. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, schwere Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen. Er hatte Patientinnen und Mitarbeiterinnen missbraucht und fotografiert. Die Kammer verhängt außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den 51-Jährigen.

Neuer Beweisantrag am letzten Prozesstag

Kurz vor der Urteilsverkündung forderten die Rechtsanwälte zum wiederholten Male weitere Gutachten, die Blutproben der Hauptbelastungszeugin unter die Lupe nehmen sollen. Die junge Frau, eine Medizinstudentin, hatte das Verfahren gegen den Chefarzt ins Rollen gebracht; nach einer Untersuchung durch ihren damaligen Chef Heinz W. hatte sie unter anderem unter Erinnerungslücken gelitten. Eine Blutprobe zeigte, dass sie das Hypnotikum Midazolam im Blut hatte.

Dass er die Frauen allein aufgrund von medizinischem Interesse mit einem Hypnotikum willenlos machte, sie anschließend mit Hilfe von Sexspielzeug untersuchte, nennt die Strafkammer ausgeschlossen. Die Untersuchungen hatten ohne weiteres medizinisches Hilfspersonal stattgefunden, die von Heinz W. gefertigten Videos  hätten die Frauen zu "Repräsentationsobjekten" gemacht, in einer Art und Weise, die "sicher nie freiwillig gewesen wäre".

Auch die 18-jährige Patentochter seiner Ehefrau hatte W. eines Abends in einem Hotelzimmer betrunken gemacht und dann nackt gefilmt. Ein Fall, der schon ein bezeichnendes Licht auf den Arzt werfen würde, so heißt es in der Urteilsbegründung.