Blutverdünner im Essen: Zehn Jahre Haft für Mordversuch

20.7.2018, 17:23 Uhr
Blutverdünner im Essen: Zehn Jahre Haft für Mordversuch

© Armin Weigel/dpa

Weil sie ihren Ehemann mit Blutverdünnungsmitteln umbringen wollte, muss eine Frau aus dem Bayerischen Wald für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau verurteilte die 51-Jährige am Freitag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Nach Ansicht des Gerichtes wollte die Deutsche ihren Ehemann im vergangenen Sommer in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) töten, um Zeit für ihren Geliebten zu haben. "Nur mit Bauchweh" habe er dieses vergleichsweise milde Urteil verhängt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr und erinnerte an den Fall eines jungen Mannes aus Freyung, den er Ende vergangenen Jahres zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags an seiner Freundin verurteilt hatte. Es sei ein Unterschied, ob jemand im Affekt jemanden umbringe oder ob jemand seinem Opfer Tag für Tag wieder Medikamente gibt, weil er ihn immer noch töten will und ihn gleichzeitig fürsorglich zum Arzt fährt. 

Prozess sorgte für Aufsehen

"Das ist widerlich, kaltschnäuzig und zynisch", sagte Hainzlmayr. Der Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer während eines Verhandlungstages die Schuld plötzlich auf sich nahm und behauptete, das Medikament selbst eingenommen zu haben. Der Richter ging davon aus, dass der Mann durch die Selbstbezichtigung seine Frau vor dem Gefängnis bewahren wollte.

Dass der Mann das Medikament tatsächlich selbst eingenommen habe, sei durch die Aussage der toxikologischen Gutachterin widerlegt worden, sagte der Richter. Die Menge, die der Mann genommen haben will, stimme nicht mit der letztlich festgestellten Blutgerinnung überein. Besonders ging der Richter auf die Situation der beiden Töchter der Angeklagten ein. Die Kammer habe "unheimlich Mitleid" mit ihnen.

"Die Situation ist kafkaesk." Die Mutter sei verurteilt und bestreite die Tat, der Stiefvater – den die Mädchen wie ihren Vater liebten - bezichtige sich selbst. "Die Situation für die Kinder können nur Sie bereinigen", sagte Hainzlmayr an die 51-Jährige gerichtet. Die Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Später legte ihr Verteidiger dagegen Revision ein.