Bordellbetreiber-Prozess in Coburg: War es Mord?

31.8.2016, 13:55 Uhr
Die wegen Mordes angeklagten Peter G. (l) und Paul K. (2.v.r) stellen sich im Landgericht Coburg der Mordanklage im Zuhälterprozess.

© dpa Die wegen Mordes angeklagten Peter G. (l) und Paul K. (2.v.r) stellen sich im Landgericht Coburg der Mordanklage im Zuhälterprozess.

Im Prozess um einen totgeprügelten Bordellbetreiber hat die Staatsanwaltschaft für zwei der Angeklagten die Höchststrafe wegen Mordes gefordert. Wer so massiv auf jemanden einschlage und -trete, nehme dessen Tod in Kauf, sagte Staatsanwalt Martin Dippold am Landgericht Coburg am Mittwoch in seinem Plädoyer. Die beiden Männer hätten vielleicht zunächst nur den Plan gehabt, das Opfer zu verletzen; sie seien aber während der Tat zur Tötungsabsicht übergegangen.

Es handle sich um einen "klassischen Raubmord." Die Angeklagten hätten auch heimtückisch und aus Habgier gehandelt. Deshalb beantragte Dippold, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Sollte das Gericht dem folgen, müssten die beiden Männer mindestens etwa 20 Jahre in Haft bleiben.

In der Neuauflage des sogenannten Beiersdorf-Prozesses stehen drei Männer und eine Frau vor Gericht - die beiden mutmaßlichen Haupttäter, die Freundin des Opfers und ihr Ex-Mann. Das 66 Jahre alte Opfer war Ende 2013 in seiner Wohnung im Coburger Stadtteil Beiersdorf totgeschlagen worden. Der Mann erstickte am eigenen Blut.

Für die Freundin des Opfers, die sich in dem Bordell auch zeitweilig prostituiert hatte, und deren Ex-Mann forderte die Staatsanwaltschaft jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft wegen Raubes mit Todesfolge. Die beiden hätten sich mit den mutmaßlichen Haupttätern abgesprochen, den Bordellbetreiber arbeitsunfähig zu schlagen, um dessen Betrieb zu übernehmen.

Vorsätzlichkeit der Tat entscheidet über Strafmaß

Der Vorsatz, ihn umzubringen, sei der Frau und ihrem Ex-Mann aber nicht nachzuweisen gewesen. Die Anwältin der Tochter des Opfers hingegen hält alle Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig, wie sie vor Gericht sagte.

Im April hatte die Neuauflage des Prozesses begonnen, nachdem Anfang 2015 das Landgericht die vier Angeklagten schon einmal verurteilt hatte. Damals hatten zwei Männer wegen Totschlags je 13 Jahre und sechs Monate Haft erhalten, die beiden weiteren Angeklagten jeweils sieben Jahre. Die Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte, legte allerdings Revision ein und der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf.

Nun verhandelt deshalb eine andere Strafkammer des Coburger Gerichts die Sache neu. Die Plädoyers der Verteidiger sollen am Freitag folgen; das Urteil könnte am 7. September gefällt werden. Zunächst sollte der Prozess bis Dezember dauern.