Bordellbetreiber soll für acht Jahre in Haft

18.8.2014, 13:31 Uhr
Zum Prozessauftakt unterhielt sich der Bordellbetreiber Michael G. (re.) noch entspannt mit seinem Anwalt Michael Schulze (li.). Nun muss er mit einer Haftstrafe rechnen.

© dpa Zum Prozessauftakt unterhielt sich der Bordellbetreiber Michael G. (re.) noch entspannt mit seinem Anwalt Michael Schulze (li.). Nun muss er mit einer Haftstrafe rechnen.

Im Schweinfurter Prozess um Gewalt in einem Bordell hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für den Inhaber des Etablissements gefordert. Der ursprüngliche Hauptvorwurf des schweren Menschenhandels ist aber vom Tisch. Staatsanwalt Johannes Koschek legte dem 39-Jährigen am Montag vor dem Landgericht Schweinfurt unter anderem vorsätzliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Anstiftung zur Vergewaltigung und Bedrohung zur Last.

Der Mann hatte zugegeben, immer wieder Prostituierte geschlagen zu haben. Der umfangreiche Prozess hatte bereits im Dezember begonnen, von den ursprünglich 40 Anklagepunkten blieben nun noch 21 übrig. Der erste seiner zwei Verteidiger plädierte für eine Strafe unter sechs Jahren, die übrigen Plädoyers sollten am Nachmittag folgen. Für den mutmaßlichen Komplizen des Hauptangeklagten, einen ebenfalls 39 Jahre alten Aufpasser, forderte die Anklage eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Insgesamt hatte die Polizei im August 2013 drei Männer verhaftet. Den Aufpasser des Etablissements verurteilte das Landgericht bereits im April wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der geständige 33-Jährige war laut Staatsanwalt aber nur das "kleinste Licht" des Betriebs.

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