Brutaler Überfall auf Obdachlosen: Haftstrafe für zwei Männer

8.8.2018, 06:00 Uhr

Am 6. November 2017 freute sich Otto K. (Name geändert) über Leistungen vom Job-Center. Zwei Schecks im Gesamtwert von über 500 Euro händigten ihm die Behörden aus. Sein Verhängnis war jedoch, dass er mit seinem plötzlichen Reichtum am Freiluft-Stammtisch der Fürther Trinkerszene vor dem Hornschuch-Center prahlte.

Nach intensivem Alkoholgenuss - Otto K. hatte über drei Promille im Blut - rollte sich der obdachlose Mann in einem Seiteneingang der Auferstehungskirche im Fürther Stadtpark zusammen. Zum Schlafen kam der 57-Jährige aber nicht. Zwei Saufkumpane tauchten auf und richteten den Mann übel zu: Wochenlang lag er unter anderem mit Kopfverletzungen im Krankenhaus, anschließend wurde er in einer Rehaklinik weiterbehandelt. Bis heute leidet er unter Spätfolgen. Er habe einen Springerstiefel "in die Fresse bekommen", erinnerte sich Otto K. vor Gericht an den Abend. Anschließend sei er völlig weggetreten gewesen.

Keine Beute: Schecks waren sicher versteckt

Die Angreifer flüchteten - allerdings ohne große Beute zu machen: Die Schecks hatte Otto K. zuvor auf einem Baum im Stadtpark versteckt. Zwei Zeugen wurden auf den Vorfall aufmerksam. Einer von ihnen rief die Polizei, die später einen 40-Jährigen und einen 45-Jährigen festnehmen konnte. Beide waren angetrunken.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte die beiden schwer alkoholabhängigen Männer nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls. Der 45-Jährige, bei dem eine frühere Verurteilung mitberücksichtigt werden musste, wurde zu fünf Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der 40-jährige Mittäter kassierte fünf Jahre und drei Monate hinter Gittern. Beide Angeklagten sollen außerdem in einer Entzugsklinik untergebracht werden.

Angeklagt waren die Männer ursprünglich wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlags, schweren Raubs und versuchtem Raub mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende sogar von versuchtem Mord gesprochen und zwölf Jahre Gefängnis für den 45-Jährigen und elf Jahre und sechs Monate für den 40-Jährigen gefordert. Die Verteidiger hatten jeweils Freisprüche beantragt.


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